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Massive Kritik an Standortentwicklungsgesetz

Kritik aus vielen Reihen
Kritik aus vielen Reihen ©VOL.AT bzw. APA
Das von der Regierung geplante Standortentwicklungsgesetz stößt auf massive Ablehnung von Umweltschutzorganisationen und den Grünen - und auch die ÖVP-regierten Länder Vorarlberg und Tirol sind skeptisch.
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Die jüngste Kritik kommt von der Tiroler Umweltanwaltschaft, die vor mehr Bürokratie und einer Verletzung internationalen Rechts warnt. So heißt es in der Stellungnahme: “Die vielen Rechtsunsicherheiten führen zu Nachteilen im internationalen Standortwettbewerb.” Fazit der Tiroler: “Dieser ‘Versuch’ (…) wird zudem auch den von der Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm angeführten aktuellen Herausforderungen nicht gerecht.”

Rüdisser “sehr kritisch”

Man sehe den Entwurf “vor allem aufgrund der verfassungs- und unionsrechtlichen Unvereinbarkeiten sehr kritisch”, hatte es zuvor vom Vorarlberger Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP) geheißen.

Und auch die Grünen schießen sich auf den Entwurf von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) ein. In ihrer Stellungnahme schreiben sie, dass “der Gesetzesentwurf zur Gänze abgelehnt wird”. Die Standortpolitik der Bundesregierung sei “völlig retro”. “Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das ein Supergau”, so der Grünen-Bundessprecher Werner Kogler zur APA. Sollte das Gesetz wie geplant kommen, werde man den Verfassungsgerichtshof anrufen, betonte Kogler.

Scharfe Kritik vom WWF

Und auch die internationale Umweltschutzorganisation WWF kritisiert die Gesetzesvorlage scharf: “Die geplante Demontage des Umweltrechts würde kritische Großprojekte einseitig bevorzugen und im Endeffekt zu mehr Umweltzerstörung in Österreich führen. Viele Verbesserungen wären nicht mehr möglich.” Im Übrigen sei das Gesetz mehrfach rechtswidrig, warum man die “Jubelchöre” der Wirtschaftsvertreter zum geplanten Gesetz unangebracht seien.

Für Greenpeace ist das geplante Gesetz “ein noch nie dagewesener Angriff auf das österreichische Umweltrecht”. Es schaffe “de-facto Umweltverfahren für Großprojekte wie Schnellstraßen, Mülldeponien oder Industrieanlagen ab”.

Factbox: Standortentwicklungsgesetz

Mit dem Standortentwicklungsgesetz sollen Projekte, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) läuft, beschleunigt werden. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben von öffentlichem Interesse sind. Ist ein Projekt von öffentlichem Interesse, wird dies öffentlich kundgemacht. Dann beginnt die Frist zu laufen. Die UVP-Behörde hat ein Jahr Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Tut sie das nicht, wird das Vorhaben automatisch genehmigt. Beschwerden in nächster Instanz sind nur noch bei wesentlichen Rechtsfragen – etwa groben Verfahrensfehlern – zulässig. Auflagen gibt es nur noch nach einem differenzierten Bewertungsmaßstab, sollte die einjährige Frist überschritten worden sein.

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