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Massenschlägerei vor Wiener Jugendzentrum: Prozess gegen weitere Beteiligte

Der Prozess um die Massenschlägerei vor einem Wiener Jugendzentrum fand am 16. Oktober statt.
Der Prozess um die Massenschlägerei vor einem Wiener Jugendzentrum fand am 16. Oktober statt. ©APA (Sujet)
Im Prozess um eine Massenschlägerei vor einem Jugendzentrum in Wien-Brigittenau zwischen afghanischen und tschetschenischen Jugendlichen wurden im Jänner acht Beschuldigte verurteilt. Am 16. Oktober mussten sich drei weitere Beteiligte vor Bericht verantworten. Es erschien jedoch nur einer.
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Massenschlägerei vor Jugendzentrum

Die Anklage legt den Beiteiligten einer Massenschlägerei vor einem Wiener Jugendzentrum schwere gemeinschaftliche Gewalt zur Last, wofür das Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre vorsieht. Ein Angeklagter tauchte nicht auf, ein zweiter befand sich mittlerweile in Haft. Davon wusste das Gericht jedoch nichts, weswegen die Vorführung nicht veranlasst werden konnte. Das Verfahren gegen die beiden wurde für die Befragung des Erstangeklagten zunächst ausgeschieden.Der Bursche, der sich jetzt erst vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Zwangsleitner verantworten musste, konnte in dem anderen Verfahren zunächst nicht mitangeklagt werden, weil man nicht das genaue Alter des Beschuldigten wusste. Er selbst gab an, zwischen 13 und 14 Jahre alt zu sein, “ganz genau weiß ich nicht, wie alt ich bin”. Dazu musste erst ein zahnmedizinisches Gutachten eingeholt werden, das festgestellt hat, dass der Bursche mindestens 16 Jahre, maximal 18 Jahre alt ist, weswegen es zur Anklage kam.

An Massenschlägerei 30 Afghanen und 25 Tschetschenen beteiligt

Bei den Gewalttätigkeiten am 5. März 2016 vor dem Jugendzentrum “Base 20” in der Engerthstraße in Brigittenau wurden sieben Tschetschenen verletzt, davon drei schwer. An der Schlägerei, die in eine Messerstecherei ausartete, waren zumindest 30 Afghanen beteiligt, die im Unterschied zu den rund 25 Tschetschenen bewaffnet zu dem Treffen erschienen waren. Einige gingen mit Messern, Holzprügeln, Eisenstangen, Schraubenziehern, Ketten und Schlagringen auf die Gegner los, während die – an sich körperlich überlegenen – Tschetschenen mit Faustschlägen und Fußtritten dagegen hielten.

Ein 18-jähriger Tschetschene kassierte Stichwunden in Brust, Bauch und Leiste. Er überlebte dank einer im UKH Meidling durchgeführten Notoperation. Einem 15-Jährigen wurde ebenfalls in die Brust gestochen, einem 17-Jährigen ins Gesäß, wobei der Stichkanal bis zur Beckenschaufel führte und Schlagaderäste verletzte. Ein weiterer Jugendlicher kassierte einen Stich in den Rücken, der knapp die Wirbelsäule verfehlte.

Facebook-Scharmützel als Auslöser für Massenschlägerei

Ausschlaggebend für die Schlägerei soll ein über Facebook ausgetragenes verbales Scharmützel zwischen einem 16-jährigen Afghanen und einem Tschetschenen gewesen sein. Schließlich trafen sich die zwei Kontrahenten mit Verstärkung zunächst in der Nähe der U6-Station Handelskai, wo es zu ersten tumultartigen Auseinandersetzungen kam. Ein paar Stunden später folgte vor dem Jugendzentrum der Showdown, wobei beide Gruppen weiter angewachsen waren.

Der nun angeklagte Afghane bekannte sich nicht schuldig. Er spielte an besagtem Tag in dem Jugendzentrum Tischfußball, als jemand reinkam und meinte, dass draußen zwei Jugendliche Mann gegen Mann kämpfen würden. Alle anderen hätten “nur zugesehen”. Als plötzlich eine größere Menge hinzukam, “hatte ich Angst, verletzt zu werden und bin weggelaufen”. Ein Zeuge will den etwa 16-Jährigen jedoch mit einem Messer in der Hand gesehen haben. “Der lügt”, sagte der Angeklagte.

Verhandlung wurde vertagt

Kurze Zeit später wurde bei dem Burschen auch eine verbotene Waffe, eine Stahlrute, gefunden, was ihm zusätzlich eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz einbrachte. “Die hab ich im Park gefunden. Ich wusste nicht, dass man sie als Waffe verwenden kann. Ich hab sie als Stütze für ein kaputtes Tischbein benutzt”, versuchte er das Richterin Zwangsleiter zu erklären. In Afghanistan würde man Eisenstangen dafür benutzen, um etwas zu stützen, bekräftigte er.

Angeklagt war der Jugendliche auch wegen Körperverletzung, weil er im diesjährigen Sommer bei der U-Bahn-Station Längenfeldgasse einen Fahrgast niedergeschlagen hat, der “komisch geschaut” hat. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

APA/Red.

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