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Mann wegen Schlepperei zu fünf Jahren Haft verurteilt

Das Urteil: Fünf Jahre Freiheitsstrafe
Das Urteil: Fünf Jahre Freiheitsstrafe
Ein 27-jähriger Pakistaner ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens der Schlepperei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Mann soll zwischen 2013 und 2016 "viele" Landsleute nach Europa geschleppt haben. Außerdem soll er rund 150 Personen von Wien weiter nach Deutschland und Italien begleitet haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.


“Sie haben eine Vielzahl an Pakistanern geschleppt, indem Sie der Organisator waren und in Ihrem Dorf Schleppungen angeboten haben. Sie sind mit den geschleppten Personen in Kontakt gestanden und haben Zahlungen erhalten”, meinte Richter Günther Böhler in der Urteilsbegründung zum Angeklagten. Alle Zeugen hätten übereinstimmend ausgesagt, dass der Beschuldigte der “große Organisator” im Hintergrund gewesen sei, so der Richter.

Der 27-Jährige zeigte sich vor Gericht teilweise geständig. Er habe Flüchtlingen, die in Wien angekommen sind, Tickets für ihre Weiterreise nach Deutschland oder Italien gekauft und ihnen die richtigen Züge gezeigt. Teilweise habe er die Menschen auch selbst nach Innsbruck oder Salzburg gebracht. Die Flucht von Pakistan nach Europa habe er jedoch lediglich für drei Personen organisiert, darunter sein Bruder und sein Cousin, sagte der Angeklagte.

Auf den Vorhalt von Richter Günther Böhler, dass es Telefonüberwachungsprotokelle gebe, die zahlreiche Kontakte des Beschuldigten mit Ländern auf der Balkanroute aufzeigen würden, meinte der 27-Jährige lediglich: “Ich habe viele Freunde in Pakistan.” Zeugenaussagen, denen zu folge der Angeklagte die Flucht vieler Personen nach Europa organisiert haben soll, tat der 27-Jährige als Lügen ab.

Mehrere Zeugen sagten vor Gericht jedoch aus, dass der Angeklagte über Telefonate in seinem Heimatdorf in Pakistan Schleppungen organisiert habe. Auch während der Schleppung hätten sie ständig telefonischen Kontakt mit dem 27-Jährigen gehabt, schilderten die Zeugen, die alle durch den Beschuldigten nach Österreich gelangt waren.

“Ich habe das Geld an den Vater des Angeklagten gezahlt”, meinte einer der Zeugen. Er wisse nicht, wie viel der 27-Jährige für die Schleppergeschäfte bekommen habe, er habe aber jedenfalls sehr gut daran verdient. So kostete eine Schleppung von Pakistan nach Österreich rund 5.000 bis 8.000 Euro. “Er hat mehrere Häuser und Grundstücke in Pakistan. Er lebt in einem Palast”, sagte der Zeuge über den Angeklagten.

Der 27-Jährige gab indes in seinem Schlusswort an, nicht gewusst zu haben, dass es illegal sei, Schleppungen zu organisieren. Er habe das österreichische Staatsgebiet ja nie verlassen, beteuerte er. “Ich bitte um Verzeihung und um eine zweite Chance”, sagte der Pakistaner.

Ein 21-jähriger Albaner wurde ebenfalls am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Schlepperei im Auftrag der Mafia zu 14 Monaten Haft verurteilt. Er war geständig, Anfang April drei Afghanen und zwei Pakistani bei einem Asylquartier in Ungarn abgeholt zu haben, um sie nach Italien zu fahren. Einer der illegalen Passagiere musste im Kofferraum des Kombi ausharren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Schlepperorganisation, von welcher der Auftrag für die Fahrt gekommen war, ist bestens organisiert, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte traf in Italien wie Ungarn Kontaktmänner. Den Kopf der Bande habe der Angeklagte schon vor einem Jahr in Tirana kennengelernt, erklärte sie. Von diesem habe er Ende März dann ein Flugticket nach Venedig bekommen. Dort bekam er das Auto und fuhr nach Ungarn zu dem Asylquartier. Mit den fünf Migranten durchquerte er Österreich, beim Grenzübergang Thörl-Maglern in Kärnten wurde die Schlepperfahrt entdeckt. Der Angeklagte sollte 500 Euro Bezahlung erhalten. Die Migranten wurden mittlerweile zurück nach Ungarn gebracht. Sie hatten pro Kopf für die Fahrt rund 400 Euro bezahlt.

Der Angeklagte beteuerte, dass dies seine erste Schlepperfahrt gewesen sei, und dass er auch keine weiteren gemacht hätte. Er sei auch kein Mitglied der Schleppermafia, sondern nur Chauffeur gewesen. Der Mann im Kofferraum sei nicht in Gefahr gewesen, weil der Kofferraum lediglich mit einer Plane abgedeckt war, meinte Verteidiger Philipp Tschernitz. Den Leuten sei es gut gegangen, man habe auch eine Rauchpause gemacht, sagte der Angeklagte. Die Pakistani und Afghanen hatten ausgesagt, dass es keine Pause gab. “Die Geschleppten waren alle sehr müde und hungrig”, sagte eine involvierte Kriminalpolizistin.

Richter Gernot Kugi begründete das Urteil des Schöffensenats vor allem mit Generalprävention. “Für Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung gibt es nur eine gänzlich unbedingte Strafe.” Mildernd wurden dem Angeklagten Geständnis und Unbescholtenheit angerechnet. Außerdem habe er die Namen von Hintermännern genannt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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