Ich habe fünf Jahre für ihn gearbeitet und dafür keinen Cent bekommen“, berichtete der klagende Rechtsanwalt vor Gericht. Dann habe sein Mandant auf seine Aufforderung zu einem Gespräch über das noch nicht bezahlte Honorar gar nicht reagiert. „Das hat mich geärgert“, sagte der Dornbirner Anwalt. Deshalb und wegen der drohenden Verjährung seiner Ansprüche habe er seinen Klienten geklagt.
Der Zivilprozess am Landesgericht um das eingeklagte Anwaltshonorar von rund 22.000 Euro wurde gestern schon in der vorbereitenden Tagsatzung sofort beendet. Denn die Streitparteien einigten sich auf einen gerichtlichen Vergleich. Demnach verzichtet der klagende Anwalt auf die Hälfte seiner Forderungen.
Die gütliche Einigung sieht vor, dass der beklagte Mandant dem Anwalt 11.000 Euro bezahlt. Dafür beträgt die monatliche Rate 500 Euro. Vereinbart wurde ein Terminsverlust: Wird eine Monatsrate nicht pünktlich bezahlt, wird gleich die gesamte offene Summe fällig. Der Beklagte muss seinen nunmehrigen neuen Anwalt, mit dem er zur Gerichtsverhandlung erschienen ist, selbst bezahlen. Dafür übernimmt der Kläger die Gerichtsgebühr von rund 700 Euro für den Zivilprozess.
Finanzielle Notlage
Der klagende Anwalt hat nach eigenen Angaben vor allem wegen der finanziellen Notlage des Beklagten auf die Hälfte seiner Forderungen verzichtet. Hätte er auf den eingeklagten 22.000 Euro bestanden, hätte der Beklagte wohl Privatkonkurs angemeldet, mutmaßte der Kläger. Dann hätte er von seinem früheren Mandanten nur noch einen Bruchteil der eingeklagten Summe erhalten.
Der Rechtsanwalt trug in seiner Klage vor, er habe den Beklagten in diversen Exekutionsverfahren vertreten. Einmal habe er von ihm 10.000 Euro bekommen. Damit seien aber frühere Honorarforderungen beglichen worden. Die 10.000 Euro habe sein Mandant nach einem Vergleich in einem Arbeitsgerichtsprozess erhalten und an ihn weitergeleitet.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)