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Mädchen von Mutter und Stiefvater missbraucht

Wiener Ehepaar soll die aus einer vorangegangenen Beziehung stammende Tochter der Frau für perverse Sex-Spiele missbraucht zu haben - zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Ein besonders drastischer Fall von Kindesmissbrauch wurde am Freitag im Wiener Landesgericht verhandelt. Staatsanwalt Franz Steif legte einem Wiener Ehepaar zur Last, die aus einer vorangegangenen Beziehung stammende Tochter der Frau für perverse Sex-Spiele missbraucht zu haben. Dem Mädchen war knapp vor dem 14. Geburtstag mitgeteilt worden, es sei üblich, zu diesem Termin vom Vater entjungfert zu werden. Die 36-jährige Mutter soll ihr in weiterer Folge Reizwäsche gekauft und sie „eingeschult“ haben, ehe sie ins Schlafzimmer dirigiert wurde, wo sich der 38 Jahre alte Stiefvater an ihr verging.

Das Ganze war laut Anklage Auftakt zu regelmäßigem Sex zu dritt. Der Schöffensenat (Vorsitz: Sonja Höpler-Salat) musste sich mit Übergriffen im Lkw des Mannes, der als Fahrer bei einem Transportunternehmen beschäftigt war, eben so auseinander setzen wie mit dem immer wieder kehrenden Wunsch der Mutter, die Tochter dabei zu fotografieren. Bei Urlauben in Spanien und Italien wurden an dem Mädchen alle möglichen und unmöglichen Praktiken ausprobiert.

Jeweils viereinhalb Jahre Haft für die Eltern

Da sich die Eltern nicht geständig zeigten und die Schilderungen des Opfers als Fantasiegebilde und Lügen abtaten, „bedurfte es einer drastischen Strafe, um den Unrechtstaten gerecht zu werden“, wie das Gericht feststellte. Der Stiefvater und die Mutter wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Körperverletzung, sittlicher Gefährdung Unmündiger und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu je viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

„Es gibt überhaupt keinen Zweifel an den Angaben des Opfers“, betonte die Richterin. Zwar sei der Mann die treibende Kraft gewesen, „aber es ist besonders verwerflich, wenn die eigene Mutter ihm ihr Kind zuführt und so ihre Bisexualität auslebt“. Deswegen erhielten die Angeklagten die selben Strafen, wobei das „Ausnützen eines Abhängigkeitsverhältnisses“ sowie der „lange Tatzeitraum“ erschwerend gewertet wurden.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Verteidiger Alexander Philipp meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, worauf auch der Staatsanwalt Strafberufung einlegte.

Mädchen flüchtete sich zur Großmutter

Das Mädchen war im Juli 2002 von einem Arztbesuch – der Stiefvater hatte ihr ein blaues Auge geschlagen – nicht mehr nach Hause zurück gekehrt. Die zu diesem Zeitpunkt 15-Jährige begab sich ins Kriseninterventionszentrum und berichtete erstmals von den Übergriffen. Mit der Großmutter erstattete sie dann Ende August Anzeige.

„Das kann s’ nur aus dem Lexikon haben“, wischte ihr Stiefvater die Anschuldigungen vom Tisch. Die Mutter gab lediglich zu: „Ab und zu hat sie schon eine gescheuert bekommen.“ Den Rest habe die 15-Jährige erfunden, „weil ich nicht das gemacht habe, was sie wollte“.

Möglicherweise auch vierjährigen Sohn missbraucht

Das Paar hatte sich im August 2000 kennen gelernt. Nach Ablauf einer Woche wurde geheiratet. Die Frau brachte neben ihrer Tochter auch einen damals vierjährigen Sohn in die Beziehung mit ein. Den beiden dürfte ein weiteres Strafverfahren bevorstehen: Angeblich soll auch der Bub missbraucht worden sein. Im Zuge der von seiner Schwester ausgelösten Ermittlungen hatte er der Großmutter, die sich nun um die Kinder kümmert, davon erzählt.

Redaktion: Elisabeth Skoda

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