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Lkw entführt: Rumäne in Wr. Neustadt verurteilt

Der Angeklagte wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. ©APA (Symbolbild)
Nach einem kurzen Prozess in Wr. Neustadt steht das Urteil gegen einen Rumänen, der 2012 einen Lkw mitentführt haben soll, fest.

Wegen schweren Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung ist ein Rumäne (33) am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt nach kurzem Prozess rechtskräftig zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte vollinhaltlich eingestanden, 2012 an der Entführung eines mit mehr als neun Millionen Zigaretten beladenen Lkw mitgewirkt zu haben, weiter aber nicht ausgesagt.

Der Mann wurde als Beteiligter an der Tat zu zwei Jahren, davon 16 Monate bedingt, verurteilt, wobei die Vorhaft seit November 2016 angerechnet wird. Weitere Bandenmitglieder sind bereits seit längerem rechtskräftig verurteilt. Sie erhielten Haftstrafen zwischen dreieinhalb Jahren unbedingt und 15 Monaten bedingt. Einer verriet in der Folge, dass der 33-Jährige auch beteiligt gewesen war, worauf der gelernte Bauarbeiter, der in seiner Heimat Frau und Kind hat und selbstständig tätig ist, festgenommen und nach Österreich ausgeliefert wurde.

Lkw-Fahrer von Landsmännern überfallen

Rumänische Chauffeure hatten im Mai 2012 angegeben, in der Nacht auf einem Parkplatz an der A21 (Wiener Außenringautobahn) in Heiligenkreuz (Bezirk Baden) im Führerhaus überfallen worden zu sein. Mehrere Täter hätten sie dann samt dem Sattelzug einer belgischen Spedition entführt und erst in Ungarn freigelassen. Die Ermittler fanden allerdings heraus, dass die Bande den entwendeten Lkw in einer eigens angemieteten Halle in Würmla (Bezirk Tulln) versteckt hatte. Als die Verdächtigen kamen, um die Beute zu holen, klickten die Handschellen. Die Zigaretten im Wert von zwei Millionen Euro wurden sichergestellt.

Nach den Ausführungen des Staatsanwalts hatte der Angeklagte damals sowohl an der Planung des Coups mitgewirkt als auch an der Finanzierung des Mietobjekts. Verteidiger Christian Werner ersuchte um eine milde Strafe. Er verwies auf die weltweite Unbescholtenheit seines Mandanten und sprach von einer einmaligen Verfehlung mit dem Motiv, Geld zu verdienen. Der Schöffensenat wertete in der Folge das umfassende Geständnis und den ordentlichen Lebenswandel des Angeklagten als mildernd.

(APA, Red.)

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