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Liste gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylwerber liegt vor

Verschiedene Arbeiten dürfen Asylsuchende ausführen
Verschiedene Arbeiten dürfen Asylsuchende ausführen ©AFP
Das Innenministerium hat am Freitag die komplette Liste jener Tätigkeiten veröffentlicht, für die Asylwerber herangezogen werden dürfen. Freilich gibt es hier keinen Zwang.

Die Flüchtlinge können nur mit ihrem Einverständnis eingesetzt werden, schreibt Ressortchef Wolfgang Sobotka (ÖVP) in einer Aussendung.

Der Ressortchef freute sich über die Verständigung in der Koalition, da damit für die Gemeinden “endlich Rechtssicherheit geschaffen wird”. Hilfstätigkeiten sind nach Definition des Ministeriums gemeinnützig, wenn diese dem Wohl der von der jeweiligen Gebietskörperschaft repräsentierten Allgemeinheit dienen oder sozialen Charakter haben, sowie anlass- bzw. projektbezogen und nicht auf Dauer ausgerichtet sind, ohne zugleich bestehende Arbeitsplätze zu ersetzen oder zu gefährden.

Dazu zählen unter anderem…

  • administrative Boten- oder Bürohilfsdienste
  • Sprachmittlung bei “Grätzelfesten”
  • Übersetzungstätigkeiten
  • Betreuung von Park- und Sportanlagen sowie von Spielplätzen
  • Flur- und Straßenreinigung öffentlicher Flächen
  • Instandhaltung von öffentlichen Wegen
  • Schneeräumungen
  • Mithilfe an Friedhöfen
  • Seniorenbetreuung
  • Mithilfe in Kindergärten
  • Schülerlotsen-Dienste
  • Hilfstätigkeiten in Tierheimen
  • Wildtierpflege
  • Mitarbeit in städtischen Archiven
  • Unterstützungen bei kleineren Übersiedlungen im Rahmen der Gemeinden

Um Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des Kinder und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes auszuschließen, sollte eine gemeinnützige Tätigkeit erst ab 16 Jahren ermöglicht werden. Ebenso sollten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich schwangerer Asylwerberinnen Beachtung finden. Angemeldet werden sollen die arbeitstätigen Flüchtlinge bei der Unfallversicherung.

NEOS: “Staatlich subventionierte Konkurrenz”

Kritik am Vorhaben kam von den NEOS. Deren Sozialsprecher Gerald Loacker meinte in einer Aussendung, was die Regierung vorschlage, sei nichts anderes als staatlich subventionierte Konkurrenz gegenüber Privaten und deren Arbeitskräften. Stattdessen sollte man ermöglichen, dass Asylwerber nach sechs Monaten ganz normaler Teil des Arbeitsmarkts werden.

Die Vorsitzende der Landesflüchtlingsreferenten Doris Kampus (SPÖ) begrüßt die Liste zwar an sich, kritisierte aber in Ö1, dass es noch immer keine Verständigung bezüglich der finanziellen Entschädigung der Asylwerber gibt. Außerdem hätte man gerne eine Liste von Organisationen, die neben den öffentlichen Stellen Flüchtlinge beschäftigen dürfen. Ferner wäre es Ziel der Länder, eine bundesweite Unfall- und Haftpflichtversicherung zu schaffen.

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