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Licht am Tag - jetzt wird gestraft

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Die Verordnung „Licht am Tag" für mehrspurige Kfz in Österreich trat zwar schon am 15. November 2005 in Kraft, doch erst ab 15. April wird auch gestraft. Die Höhe der Strafe ist abhängig von den Sichtverhältnissen.

Wer mit nicht eingeschalteten Scheinwerfern erwischt wird, muss ab sofort eine Strafe von 15 Euro (bei guter Sicht) bis zu 5.000 Euro (bei schlechter Sicht) bezahlen.

Laut einer Untersuchung des Verkehrsministeriums fahren bereits jetzt 92 Prozent aller heimischen Autofahrer am Tag mit Licht. In einigen europäischen Ländern gibt es ein „Lichtfahrgebot” – in unterschiedlicher Ausprägung – teilweise schon seit den siebziger Jahren. Speziell die skandinavischen Länder gelten diesbezüglich als Vorreiter. In Slowenien, Estland, Lettland, Island, Mazedonien, Tschechien, Kroatien, Polen, der Slowakei, Litauen, Ungarn und Italien gilt „Licht am Tag” mittlerweile ebenso. In Deutschland, der Schweiz und Frankreich wird das Einschalten der Scheinwerfer lediglich empfohlen.

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