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Licht am Tag: Frist verpasst

Mit 1. Jänner 2008 sollte sowohl die Winterausrüstungspflicht in Kraft treten, als auch Licht am Tag abgeschafft werden. Die Novellen wurden aber nicht veröffentlicht, die Änderung muss warten.

Damit ein Gesetz formell in Kraft treten kann, bedarf es der Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Bis Mittag am 31.12. wurde das entsprechende Bundesgesetzblatt der 29. Kraftfahrgesetz-Novelle aber nicht veröffentlicht.

“Deshalb ist anzunehmen, dass die Kundmachung erst am ersten vollwertigen Arbeitstag, also am Mittwoch, den 2. Jänner 2008 erfolgen wird”, kritisierte Club-Jurist Martin Hoffer. Theoretisch müssten Pkw-Lenker am Neujahrstag das Licht auf alle Fälle noch einschalten, die Winterausrüstung wäre dagegen noch nicht vorgeschrieben.

Trotzdem Winterreifen!

Trotz dieses Lapsus appellierte der ÖAMTC-Jurist an die Kraftfahrer: Auch wenn die formelle Winterausrüstungspflicht noch nicht gilt, sollte gerade bei winterlichen Fahrverhältnissen ein Kfz nur mit Winterreifen bzw. Schneeketten benutzt werden. Der zweite Appell richtete sich an die Exekutive, trotz der weiterhin geltenden “Licht am Tag”-Pflicht nur dann einzuschreiten, wenn die Beleuchtung bei beeinträchtigter Sicht nicht oder fehlerhaft verwendet wird.

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