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Leopoldstadt-Wahl: Urnengang wird laut VfGH nicht neuerlich wiederholt

EU-Austrittspartei blitzt mit Anfechtung ab
EU-Austrittspartei blitzt mit Anfechtung ab ©APA (Sujet)
Keine nächste Runde: Die Bezirksvertretungswahl in der Wiener Leopoldstadt muss nicht noch einmal wiederholt werden. Diese Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag veröffentlicht. Damit ist die EU-Austrittspartei (EUAUS) mit ihrem Anliegen abgeblitzt.
Partei geht zum VfGH
Anfechtung wurde eingebracht
EUAUS nimmt Akteneinsicht
Frist für Anfechtung beginnt
Ergebnis der Wiederholung
Wahl-Ergebnis ist amtlich

Die Partei EUAUS holte sich damit in Bezug auf ihre Anfechtung des Urnengangs vom 18. September 2016 vor dem Höchstgericht eine Abfuhr.

EU-Austrittspartei blitzt mit Wahl-Anfechtung ab

Der VfGH begründet die Zurückweisung der Anfechtung mit formalen Gründen. Die Antragstellerin habe die Frist zur Anfechtung versäumt, hieß es in einer Pressemitteilung. EUAUS hatte den Urnengang – er war bereits eine Wiederholung der Bezirksvertretungswahl vom 11. Oktober 2015 – wegen georteter Unregelmäßigkeiten bei den Wahlkarten bzw. der Briefwahl kippen wollen.

Leopoldstadt-Wahl: Antrag “verspätet und somit unzulässig”

Der VfGH erläutert konkret, dass die EU-Austrittspartei bzw. ihr Chef Robert Marschall die vierwöchige Frist zur Anfechtung versäumt habe. Denn das für eine Anfechtung maßgebliche Datum – die Beendigung des Wahlverfahrens – sei der 19. September 2016 gewesen. Der EUAUS-Antrag sei allerdings erst am 21. Oktober eingelangt und “damit verspätet und somit unzulässig”, heißt es in der Entscheidung.

Damit hat sich das Höchstgericht auch nicht näher mit den inhaltlichen Anfechtungspunkten beschäftigt. Die EU-Austrittspartei hatte ihre Bestrebungen, den Urnengang zu kippen, mit angeblichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Briefwahl, insbesondere mit dem Austausch von schadhaften Wahlkarten, begründet. Durch den Formalfehler ging der VfGH auf diese Aspekte nicht näher ein.

30 Seiten umfassende VfGH-Entscheidung

Mit der nunmehrigen, gut 30 Seiten umfassenden VfGH-Entscheidung kommt es zu keiner dritten Auflage der Bezirksvertretungswahl im zweiten Wiener Gemeindebezirk. Der Urnengang in der Leopoldstadt war bereits einmal aufgehoben worden. Damals wurde einer Anfechtung der Wahl vom 11. Oktober 2015 durch die FPÖ stattgegeben. Hier standen ebenfalls die Wahlkarten – konkret eine Differenz zwischen der Zahl der Wahlkarten und der Zahl der abgegebenen Stimmen – im Mittelpunkt des Interesses.

Die vom VfGH angeordnete Wiederholung der Bezirkswahl wurde am 18. September 2016 abgehalten und brachte ein überraschendes Ergebnis. Die SPÖ verlor ihren Spitzenplatz an die Grünen, womit deren Spitzenkandidatin Uschi Lichtenegger Karlheinz Hora als Bezirksvorsteherin ablöste. Die grüne Bezirkschefin freute sich freilich über die VfGH-Entscheidung. “Ich freue mich sehr, dass mir nun eine volle Legislaturperiode zur Verfügung steht, um mit meinem Team intensiv an der Zukunft einer lebenswerten, modernen Leopoldstadt zu arbeiten…”, teilte sie über Social Media mit.

Leopoldstadt Wahl: Doch keine unendliche Geschichte

Die Bezirksvertretungswahl Wien-Leopoldstadt 2015 wird nicht erneut wiederholt. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Freitag verkündet. Der Anlassfall liegt nun bereits rund eineinhalb Jahre zurück. Was folgte war ein in der Stadtgeschichte bisher einzigartiges Geschehen – mit überraschendem Ausgang.

Am 11. Oktober 2015 waren die Stadtbewohner turnusmäßig aufgerufen, über die Zusammensetzung des Stadtparlaments und der Bezirksvertretungen zu entscheiden. Bezirksvertretungswahlen finden in Wien nämlich gleichzeitig mit der Gemeinderats- bzw. Landtagswahl statt. Ausnahmen von dieser Regel sind nicht vorgesehen – wenn nicht gerade eine Wahlwiederholung angeordnet wird.

Wahlwiederholung wegen Unregelmäßigkeiten bei Briefwahl

Dass es eine solche erstmals geben wird, wurde am 15. Juni 2016 verkündet. Der Verfassungsgerichtshof teilte mit, dass er der Wahlanfechtung der FPÖ stattgegeben hat. Die Höchstrichter begründeten diesen Schritt mit einer Auszählungsdiskrepanz. Der VfGH ordnete – so wie wenig später auch bei der Hofburg-Stichwahl – eine Neudurchführung an, weil es zu Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auswertung gekommen war. Die Anzahl der miteinbezogenen Briefwahlkarten und die Anzahl der tatsächlich gezählten Stimmen stimmte nicht überein. Konkret waren es 23 Stimmzettel zu viel, was daran liegen dürfte, dass auch nicht unterschriebene – und damit ungültige – Briefwahlkarten in die Auszählung gerutscht waren.

Diese an sich kleine Abweichung war relevant: Der Unterschied zwischen den Grünen, der damals zweitstärksten Partei, und dem Drittplatzierten, der FPÖ, betrug nämlich lediglich 21 Stimmen. Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man auf dem zweiten oder dritten Platz landet – vor allem deswegen, weil die zweitplatzierte Fraktion das Anrecht auf einen Vize-Bezirksvorsteher hat. Klarer Wahlsieger war übrigens, jedenfalls beim ersten Durchgang 2015, die SPÖ.

Wirbel um schadhafte Briefwahlkuverts

Die Neudurchführung wurde für den 18. September 2016 angesetzt. An dem Termin wurde trotz Anlaufschwierigkeiten nicht gerüttelt: Die zweite Ausgabe war – auch das eine weitere Parallele zur Causa Bundespräsidentenwahl – von schadhaften Briefwahlkuverts überschattet. Wahlberechtigt waren bei der Neudurchführung wieder jene rund 72.000 Menschen, die auch 2015 ihr Kreuzchen machen durften. Auch Personen, die längst aus dem zweiten Bezirk weggezogen waren, war dies somit gestattet.

Der Wahltag fand dann schon unter den strengeren, zuvor vom Innenministerium veröffentlichten Leitlinien statt. Diese sehen eine Informationssperre bis 17.00 Uhr vor. Was in Wien jetzt keinen großen Unterschied macht: In der Bundeshauptstadt schließen die Wahllokale stets einheitlich um diese Zeit. Erst dann wird ausgezählt. Ein Opfer der neuen Bestimmungen waren hingegen die traditionellen, vormittags und nachmittags verschickten Aussendungen zur laufende Wahlbeteiligung. Diese gab es nicht mehr.

Grüne schafften in der Leopoldstadt Sprung auf Platz 1

Das Wahlergebnis fiel einigermaßen überraschend aus: Die Grünen schafften den Sprung auf den ersten Platz. Sie kamen auf 35,4 Prozent, ein Plus von mehr als zehn Prozentpunkten im Vergleich zur ersten Ausgabe. Die SPÖ wurde mit 28 Prozent (ein Minus von rund zehn Prozentpunkten, Anm.) klar auf den zweiten Platz verwiesen. Der Vorsteher-Posten war damit dahin: Karlheinz Hora musste diesen an die grüne Spitzenkandidatin Uschi Lichtenegger abtreten.

Das prognostizierte Duell Rot gegen Blau fand nicht statt. Die FPÖ wurde wieder drittstärkste Kraft, dieses Mal war der Abstand zum zweiten Platz auch nicht knapp. Die Bezirks-Blauen kamen auf 22,5 Prozent. Die ÖVP verlor in Wien einmal mehr, wenn auch nur rund einen Prozentpunkt. Sie kam auf 6 Prozent, die Neos auf 5. Auch die Liste Wien-Anders schaffte dank 2,3 Prozent der Stimmen den Einzug ins Bezirksparlament.

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(apa/red)

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