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Lehrerinnen im Pinzgau nach tödlichem Badeunfall verurteilt

Nach einem Unfall im Hallenbad Zell am See am 1. Juli 2014, bei dem eine zwölfjährige Schülerin ums Leben gekommen war, sind am Donnerstag zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung am Bezirksgericht Zell am See zu jeweils drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Eine dritte Lehrerin wurde freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sagte Gerichtssprecherin Christina Rott.

Sehr wohl beaufsichtigt

Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Lehrerinnen Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Die Angeklagten wiesen die Anschuldigung zurück. Man habe sich mit der syrischen Staatsbürgerin, die erst rund eine Woche vor dem Unfall an die Neue Mittelschule Saalfelden gekommen war, auf Englisch unterhalten können. Eine Mitschülerin habe zudem mit dem Mädchen in türkischer Sprache kommuniziert. Die Zwölfjährige sei sehr wohl in dem Hallenbad beaufsichtigt worden, erklärten die Lehrerinnen. Als der Besuch zur Ende ging, sei das Mädchen noch gesehen worden, wie es zum Umkleidebereich gegangen sei, sagte eine Beschuldigte.

In unbemerktem Augenblick untergegangen

Richterin Herlinde Oberauer befragte im Zuge des Prozesses sämtliche 19 Mitschüler, und niemand konnte die Angaben der Pädagoginnen bestätigen. Vielmehr hatten mindestens zwei Kinder beobachtet, wie das syrische Mädchen den Nichtschwimmerbereich verlassen hatte. Ein pensionierter Lehrer, der gerade die Prüfungen für ein Schwimmabzeichen abnahm, beobachtete die Zwölfjährige rund zehn Minuten, als sie sich am Rand des tiefsten Teils des Beckens aufhielt. In einem unbemerkten Augenblick ging sie dann unter. Badegäste fanden sie später leblos am Boden des Beckens. Die Schülerin konnte zunächst wiederbelebt werden, starb aber wenig später im Spital.

Drei Monate auf Bewährung

Aufgrund der stimmigen Zeugenaussagen sprach die Richterin zwei der Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Beide wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die dritte Pädagogin wurde freigesprochen, weil sie zum Zeitpunkt des Unfalles mit der Beaufsichtigung der Buben beim Sprungbrett – also in einem anderen Bereich des Bades – beauftragt war. Der Verteidiger der Lehrerinnen meldete Berufung gegen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Sprüche sind daher noch nicht rechtskräftig.

Symbolisches Teilschmerzensgeld

Opferanwalt Gerhard Mory erläuterte gegenüber der APA, dass das Mädchen der deutschen Sprache nicht kundig gewesen war. Es sei erst eine Woche vor dem Unfall nach Österreich gekommen, die Familienzusammenführung sei damals endlich gelungen. Der Vater ist seinen Angaben zufolge ein anerkannter Flüchtling. Mory verlangt für die Eltern der Verstorbenen ein symbolisches Teilschmerzensgeld von insgesamt 4.000 Euro. Das Gericht verwies ihn mit dieser Forderung auf den Zivilrechtsweg.

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