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Lebensmittelbehörde in Wien kontrolliert jährlich 8.000 Betriebe

Nicht nur Hygiene und Frische sondern auch Qualität wird überprüft - Stichwort Analogkäse und Schummelschinken.

Vom Erdbeerstand über den Supermarkt bis hin zu Spielwaren und Kosmetika: All das sind Gegenstände, die unter die Kontrolle des Dezernats für Lebensmittelaufsicht fallen. In Wien existieren rund 18.000 zu überprüfende Betriebe. Insgesamt gibt es jährlich etwa 8.000 Vollkontrollen und rund 4.000 Nachkontrollen. Zu Betriebsschließungen kommt es nur zwischen drei- und viermal, erklärte der Leiter des Dezernats, Andreas Müller, gegenüber der APA.

Die zukünftigen Herausforderungen sieht Müller im Erkennen und im Umgang mit genmanipuliertem Lebensmittel und mit sogenannten “Designer-Food”. Noch seien Analogkäse und Schummelschinken in Österreich kaum ein Problem, doch würde es durch künstlich hergestellte Lebensmittel künftig noch schwieriger für die Konsumenten zu wissen, was man wirklich isst, fürchtet Müller.

Bei den Kontrollen gehen ein bis zwei Mitarbeiter unangekündigt in einen Betrieb, um zu sehen, ob die angepriesenen Lebensmittel in der Speisekarten mit den tatsächlich verwendeten zusammenpassen, und um auf die Hygiene zu achten. Bei Verdachtsfällen werden auch Produktproben genommen und analysiert.

Alle Betriebe werden anhand der Wahrscheinlichkeit für Mängel in Risikogruppen eingeteilt: so steht ein Getränkedistributor auf der niedrigen Stufe drei, während ein Supermarkt die Stufe sechs hat und einer Krankenhauskantine die höchstmögliche Stufe neun zugewiesen wird. Gearbeitet wird mit einem Bonus-Malus-System. So sind alle vorherigen Mängel und Beschwerden auf einem PC gespeichert und die Kontrollen erfolgen in kürzeren Intervallen, wenn schon Beanstandungen vorliegen. Die Vollkontrollen finden in Abständen von neun Monaten bis zu fünf Jahren statt. Die Nachkontrollen, um zu überprüfen, ob Probleme behoben wurden, erfolgen einige Wochen später.

Die verhängten Sanktionen variieren mit der Schwere der Vergehen und dem Entgegenkommen der Inhaber. Es wird darauf geachtet, ob das erste Mal gemahnt wurde oder die selben Missstände schon seit längerem bestehen. Die mildeste Form ist eine mündlicher Verweis auf Mängelbehebung mit einer Fristsetzung. Ein Organmandat in Höhe von 35 Euro wird dann vergeben, wenn zum Beispiel in der Küche geraucht wird. Starke Hygienemissstände können ein Grund für die Lebensmittelaufsicht sein, die Betriebe anzuzeigen. Im schlimmsten Fall kommt es zur kompletten und sofortigen Betriebsschließung.

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