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Langzeithäftling will Versteigerung der Hofburg: Vorhaben wohl chancenlos

Ein Häftling will die Wiener Hofburg versteigern lassen
Ein Häftling will die Wiener Hofburg versteigern lassen ©APA (Sujet)
Die von ihm gewünschte Versteigerung der Hofburg dürfte für Langzeithäftling Juan Carlos C. in die Ferne rücken. Er will bekanntlich Teile der Wiener Hofburg versteigern lassen, weil ihn die Justizanstalt Graz-Karlau trotz eines Bandscheibenvorfalls zu Hausarbeiten herangezogen haben soll. Im Verfahren, das der Häftling gegen die Finanzprokuratur führt, gibt es Neuigkeiten.
Mann will Hofburg-Versteigerung

Durch die Versteigerung der Wiener Hofburg möchte der 1978 wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft verurteilte Mann eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von 7.000 Euro lukrieren. Mit seinem Ansinnen dürfte er am Ende aber wohl nicht durchdringen.

Zunächst Aufschub, nächster Schritt wäre Hofburg-Schätzung

Das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt hat zwar im Exekutionsverfahren mit Beschluss vom 12. Juni einen Antrag der Republik Österreich auf aufschiebende Wirkung abgewiesen. Damit wäre grundsätzlich das Versteigerungsverfahren fortzusetzen. Das Gericht müsste in einem nächsten Schritt einen Sachverständigen mit der Schätzung der Liegenschaftsanteile betrauen, auf die Juan Carlos C. ein Auge geworfen hat.

Finanzprokurator sieht Forderungen gelassen

Die Finanzprokuratur, die dem Exekutionsverfahren mit einer Oppositionsklage entgegengetreten ist, sieht dem Rechtsstreit jedoch weiter gelassen entgegen, wie Präsident Wolfgang Peschorn am Mittwochnachmittag darlegte. Sie wird gegen den Gerichtsbeschluss jedenfalls Rekurs einlegen.

Vor allem aber liegt der Finanzprokuratur mittlerweile eine druckfrische Entscheidung vor, aus der hervorgeht, dass die Republik gegen Juan Carlos C. über einen Kostenanspruch verfügt, der den von jenem geltend gemachten Betrag bei weitem übersteigt. Darüber hinaus sei dieser Kostenanspruch “rechtskräftig festgestellt und fällig”, wie Peschorn betonte.

Langzeithäftling Juan Carlos C. klagte öfters

Dieser basiert laut Peschorn auf mehreren Klagen, die C. in der Vergangenheit gegen die Republik geführt hat. Der Häftling hat diese Klagen durchwegs verloren, als unterliegende Partei hat er daher auch die Kosten des Streitgegners zu tragen. Im Wege einer gegenseitigen Kostenaufrechnung könnte daher sein Bestreben, weiter nach der Hofburg zu greifen und damit Schlagzeilen zu liefern, ein rasches Ende finden.

(apa/red)

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