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Kürzung bei der SVA: Debatte über Selbstständigen-Kasse

SVA bricht Debatte vom Zaun.
SVA bricht Debatte vom Zaun. ©APA/Sujet
Die Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) sorgt für Diskussionen. Anlass ist die drastische Kürzung einer Zusatzversicherung, die vor allem weniger betuchte Gewerbetreibende trifft.

Die SVA wehrt sich, dass dies budgetär nicht anders möglich sei. Stattdessen will sie, dass bei langer Krankheit über 43 Tage das volle Krankengeld rückwirkend ab dem ersten Tag ausbezahlt wird.

Dafür würde die Versicherungsanstalt freilich nicht selbst aufkommen wollen, zumindest nicht alleine. Wie der stellvertretende Obmann Alexander Herzog in einer Aussendung ankündigte, wolle man nun schnellstmöglich mit der Bundesregierung, dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie allen politischen Fraktionen in der SVA Generalversammlung über ein entsprechendes Modell diskutieren.

Einschnitte bei der SVA

Dieser Vorschlag kommt, nachdem ein Bericht des “Standard” für einiges Aufsehen gesorgt hatte. Durch diesen war bekannt geworden, dass rückwirkend mit Anfang des Jahres jenen, die über eine Zusatzkrankenversicherung verfügen, kräftige Abstriche zugemutet werden. Das Mindestkrankengeld in Höhe von 29,23 Euro pro Tag wird auf eine Leistung von täglich 8,51 Euro reduziert und das obwohl der zu bezahlende Beitrag kaum sinkt.

Ausbezahlt wird das Mindestkrankengeld ab dem vierten Krankenstandstag. Die eigentliche Lohnfortzahlung läuft erst nach 43 Tagen Krankheit. Das heißt, wer keine Zusatzversicherung hat, bekommt bis dahin gar nichts.

Begründet werden die nun erfolgten Einschnitte von der SVA mit einem Defizit bei der Zusatzversicherung. Schuld daran trage eine einzelne Gruppe an Versicherten, die diese stark nachgefragt und “stark ausgenutzt” habe, präzisiert Herzog im “Standard”, ohne freilich zu sagen, wen er meint: “Wir haben ein Jahr lang zugeschaut. Doch die Lage spitzte sich dramatisch zu.” Besonders Pflegerinnen sollen die Zusatzversicherung nachgefragt haben.

(APA)

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