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Kriminaltouristen aus Rumänien in Wien verurteilt

Ein rumänisches Paar stand in Wien vor Gericht.
Ein rumänisches Paar stand in Wien vor Gericht. ©VIENNA.at/David Mayr
Ein Pärchen, das offensichtlich für Betrügereien nach Wien gereist war, wurde am Dienstag im Landesgericht für Strafsachen verurteilt

Ausschließlich zum Stehlen dürfte vor fünf Wochen ein junges Pärchen aus Rumänien nach Wien gekommen sein. Im Landesgericht für Strafsachen behaupteten sie am Dienstag zwar, sie wären als Touristen in die Bundeshauptstadt gereist. Auf die Frage von Richterin Claudia Bandion-Ortner, was sie sich denn angesehen hätten, blieben die beiden aber die Antwort schuldig.

Auf weiteres Befragen konnten der 29-jährige Mann und seine 21 Jahre alte Freundin keine einzige Sehenswürdigkeit nennen, die Wien zu bieten hat. Fest steht, dass sie am 23. Juli in einem Pkw angereist kamen. Bereits am darauf folgenden Tag versuchten sie mit dem sogenannten Geldwechsel-Trick zu Barem zu kommen. Der Mann bat Passanten um Münzen, um vorgeblich telefonieren zu können. Während des Gesprächs deckte er deren Brieftaschen mit einem Stadtplan ab und versuchte, an den Inhalt der Börsen zu gelangen. Seine Gefährtin leistete Aufpasserdienste. Während in einem Fall das Vorhaben misslang, ließ sich eine Touristin 45 Euro abnehmen.

Man mit einschlägigen Vorstrafen

Zumindest bei dem Mann dürfte es sich um einen professionellen Kriminaltouristen handeln. Er weist einschlägige Vorstrafen in seiner Heimat, in Italien und in Deutschland auf. Auf die Frage der Richterin, wovon er lebe, meinte er lapidar: “Von der Mama.” Er wurde rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt verurteilt. Seine bisher unbescholtene Freundin kam mit acht Monaten bedingt davon.

Bei dieser setzte nach der Urteilsverkündung das große Jammern ein. Sie wisse nicht, wie sie jetzt zurück in ihre Heimat kommen soll, gab sie zu bedenken. Die Richterin erklärte darauf die Pauschalkosten für das Verfahren für uneinbringlich und verwies auf das Geld, das die 21-Jährige bei ihrer Festnahme bei sich hatte. Das bekomme sie wieder ausgefolgt, “und damit geht sich das Zugticket aus”, so Richterin Bandion-Ortner.

(APA, Red.)

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