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Krankheit und Urlaubsreise – die Unvereinbaren

©dpa - Bildfunk (Symbolbild)
Endlich, der lang ersehnte Urlaub ist da – und mit ihm eine Grippe. Das ist die große Zeit der Stornogebühren – allein die Hässlichkeit des Wortes umreißt dieses Ärgernis sehr deutlich.

Je näher am geplanten Urlaubbeginn der Rücktritt vom Urlaub, desto höhere Stornogebühren fallen an. Mitunter zahlt man 80 Prozent des geplanten Urlaubs, liegt aber statt am sonnigen Strand mit Fieber im Bett. In dieser misslichen Lage fehlt nur noch zum absoluten Unglück, dass jemand meint:„ Hättest du doch eine Reiseversicherung abgeschlossen.

“Natürlich hat der rückblickende Ezzesgeber Recht, aber das weiß der Betroffene wohl schon selbst, dass eine Reiseversicherung dazu geführt hätte, dass er wegen Krankheit keine Stornogebühren hätte zahlen müssen. Konkret geht es hier um eine Reiserücktrittsversicherung. Sie verhindert lästige Stornozahlungen im Krankheitsfall, im preislich günstigen Fall kann auch ein Selbstbehalt vereinbart werden. Es gibt sogar Jahres-Reiseversicherungen für Vielreisende. Bevor man eine Reise-Rücktrittsversicherung abschließt, sollte man aber überprüfen, ob die nicht ohnedies durch Bezahlung mit Kreditkarte gegeben ist.

Aber was passiert, wenn die Grippe während der Reise zuschlägt? Mit den meisten Ländern der Welt gibt es kein Versicherungsabkommen, das heißt, man kann noch so bestimmt mit der E-Card herumfuchteln: für medizinische Versorgung ist vor Ort zu bezahlen. Eventuell bekommt man die Kosten wieder zurückerstattet. Eine Auslandskrankenversicherung hingegen bringt klare Zuständigkeiten: Erkrankt man im Ausland, dann werden die Behandlungskosten übernommen, auch der Rücktransport in die Heimat ist in den meisten Fällen dadurch gedeckt. Als weitere „Zuckerln“ werden angeboten: Such- und Bergungskosten inklusive Hubschrauberkosten, Kostenübernahme für Schadenersatzzahlungen, Verspätungsschutz, falls das nicht erreicht wird Flugzeug oder man verspätet daheim ankommt, Kosten für Extrarückreise, Reisegepäckversicherung usw.

Wie immer ist der Abschluss solcher Versicherungen eine Frage der Abwägung. Die Faustregel heißt: Bei langen Reisen in weit entfernte Destinationen ist eher dazu anzuraten.

Text: Gerd Millmann

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