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Kosovo: Kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen

Vier von 14 Richtern hielten Unabhängigkeit für völkerrechtswidrig. Die Neun anderen befanden die Unabhängigkeitserklärung für völkkerrechtlich korrekt. Ein Richter enthielt sich seiner Stimme.
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Der japanische Richter Owada hatte nach Analyse des Antrags durch die UNO-Vollversammlung und der Fragestellung festgestellt, dass es keinen Grund gebe, warum der IGH das angeforderte Rechtsgutachten nicht liefern sollte. Der aus Japan stammende Richter betonte, dass es im Völkerrecht kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen gibt.

Das Internetportal BalkanInsight wollte unterdessen unter Berufung auf Diplomatenkreise wissen, dass neun von 14 IGH-Richtern für den Standpunkt gestimmt haben, dass die Unabhängigkeitsausrufung des Kosovo von Serbien durch das Parlament in Prishtina (Pristina) nicht “gegen das Völkerrecht” gewesen sei. Vier Richter seien entgegengesetzter Meinung gewesen, einer habe sich der Stimme enthalten. Einer der insgesamt 15 Richter soll krank gewesen sein.

Bisher haben 69 der 192 UNO-Mitglieder die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt. Darunter sind 22 der 27 EU-Staaten – auch Österreich, alle Nachbarstaaten mit Ausnahme Serbiens, die Schweiz sowie die USA. Zur Gruppe jener, die das bisher nicht getan haben gehören neben Serbien die beiden UNO-Vetomächte Russland und China sowie vor allem auch Länder, die selbst mit inneren Konflikten, separatistischen Tendenzen oder Minderheitenproblemen konfrontiert sind wie etwa Zypern, Spanien oder eben Russland, das zugleich separatistische Bewegungen in Georgien unterstützt.

Während sich die kosovarische Führung bei einem günstigen Befund erhoffte, dass weitere Länder die Eigenstaatlichkeit anerkennen, erwartete sich Serbien eine weitere Resolution der UNO-Generalversammlung mit dem Aufruf zu einer Neuauflage von Verhandlungen über den völkerrechtlichen Status des Kosovo. Gutachten des IGH sind juristisch nicht bindend, haben allerdings politische Bedeutung.

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