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Korneuburg: Diebin schnitt sich Fußfessel durch und floh ins Ausland

Eine 38-Jährige mit Fußfessel kehrte nach Arbeitsschluss nicht nach Hause zurück
Eine 38-Jährige mit Fußfessel kehrte nach Arbeitsschluss nicht nach Hause zurück ©APA/dpa (Sujet)
Eine 38-jährige verurteilte Diebin, die in der Justizanstalt (JA) Korneuburg eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt hatte, schnitt sich ihre Fußfessel durch und setzte sich ins Ausland ab.

Die Frau hatte wegen diverser Vermögensdelikte in der JA Korneuburg eine mehrjährige Haftstrafe hinter sich, als sie kurz vor Weihnachten den elektronisch überwachten Hausarrest genehmigt bekam. Am vergangenen Samstag ist die 38-Jährige geflüchtet – vermutlich ins Ausland. Sie schnitt sich die Fußfessel durch.

Gelockerter Vollzug – mit Fußfessel geflüchtet

Britta Tichy-Martin, Ressortmediensprecherin im Justizministerium, bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung “Heute” (Dienstag-Ausgabe). Die Insassin war zunächst in den gelockerten Vollzug gekommen, schließlich bekam sie die Fußfessel zugestanden und durfte vom Gefängnis in den Hausarrest wechseln.

Am vergangenen Samstag kehrte sie nicht wie vereinbart von der Arbeit nach Hause zurück. Daraufhin wurde Alarm ausgelöst, weil sich die Fußfessel nicht bei der Basisstation in der Wohnung der 38-Jährigen anmelden konnte. Zeitgleich meldete sich die Frau telefonisch in der JA Korneuburg und teilte mit, sie sei geflüchtet und werde die Fußfessel retour schicken. Die Frau, eine gebürtige Serbin, dürfte sich in mittlerweile in ihrer ursprünglichen Heimat aufhalten.

Justizanstalt (JA) Korneuburg: “Absoluter Ausnahmefall”

“Es wurde sofort die Fahndung eingeleitet und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen”, betonte Tichy-Martin. Es handle sich “um einen absoluten Ausnahmefall”. Mit Stichtag 1. Februar befanden sich 312 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest. “Grundsätzlich funktioniert das System sehr, sehr gut”, hielt Tichy-Martin fest. Dass es in Einzelfällen zu Manipulationen kommen kann, sei bedauerlich: “Ein Strukturmangel ist beim elektronisch überwachten Hausarrest aus unserer Sicht aber ganz sicher nicht vorhanden.”

Resümee zur Fußfessel-Regelung

Seit Einführung der Fußfessel-Regelung haben rund 3.500 Personen von der haftvermeidenden und die Resozialisierung fördernden Maßnahme profitiert. Lediglich 23 Fälle von Flucht sind dokumentiert, “wobei in der Regel die Fahndungsmaßnahmen dazu geführt haben, dass man die betreffenden Herrschaften rasch wieder dingfest machen konnte”, meinte Tichy-Martin abschließend.

(apa/red)

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