Der gebürtige Kosovare wurde wegen Mordes zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidiger Werner Tomanek und Philipp Wolm legten gegen diese Entscheidung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Der Wahrspruch der Geschworenen wurde – der Gesetzeslage entsprechend – nicht näher begründet. Bei der Strafbemessung wurde die “kaltblütige Begehensweise aus nichtigem Anlass” erschwerend gewertet, wie die vorsitzende Richterin Andrea Wolfrum darlegte. Mildernd fiel die bisherige Unbescholtenheit des 28-Jährigen ins Gewicht.
Keine Emotionen bei Urteilsverkündung
Der Mann blieb während der Urteilsverkündung ruhig und gefasst und zeigte auch im Anschluss keine Emotionen. Dies war durchaus nicht selbstverständlich – in der vorangegangen ersten Verhandlung war er Ende November noch einstimmig vom Mord freigesprochen worden. Die drei Berufsrichter hatten allerdings den Wahrspruch der damaligen Laienrichter nicht akzeptiert und das Urteil wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt. Das machte eine zweite Verhandlung erforderlich. In dieser machte der Angeklagte durchgängig vom Schweigerecht Gebrauch und äußerte sich in der gesamten Verhandlung weder zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen noch zu irgendeinem anderen Punkt.
(APA)