Dies kritisiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Vorschriften, was genau in den im Fachjargon auch Ganzfruchtgetränken genannten Mixturen enthalten sein muss, gibt es keine.
Nach Ansicht der Tester des Magazins “Konsument” sollten sie nur aus Fruchtmark oder -püree, Direktsäften und eventuell Fruchtstückchen bestehen. Das würden auch die meisten Kunden so sehen. Enthalten sei häufig aber vor allem Saft. Die auf den Flaschen angepriesenen Zutaten wie Beeren und Obst seien hingegen nur in kleinen Mengen vertreten und würden hauptsächlich für die Farbe sorgen.
Obst-Smoothies ohne tatsächliches Obst
Eine Produktaufmachung, “die groß mit Obstsorten wirbt, die im Saft selbst kaum enthalten sind”, sei indiskutabel, meinen die Konsumentenschützer. Was tatsächlich drinsteckt, verrät Käufern derzeit nur das Kleingedruckte: Werden Zutaten in Wort oder Bild extra ausgelobt, muss ihr Anteil im Produkt zusätzlich in Prozent ausgewiesen werden.
Smoothies können gelegentlich ein bis zwei Portionen Obst und Gemüse pro Tag ersetzen – allerdings nur, wenn in ihnen mehr als 50 Prozent Fruchtmark oder Fruchtpüree stecken, erläuterten die Tester. Neben der meist süßlichen Frucht-Variante gibt es übrigens auch “grüne Smoothies” mit Blattgemüsen und Kräutern.
Doch egal, wie perfekt die Säfte zusammengesetzt sind: Frisches Obst und Gemüse sind noch die bessere und gesündere Alternative.
(APA)