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Körperverletzung mit Todesfolge: Acht Jahre Haft für 37-Jährigen

Geschworene am LG St. Pölten entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge
Geschworene am LG St. Pölten entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge ©DPA (Sujet)
Am Mittwoch, den 3. Juni, lautete am Landesgericht St. Pölten das Urteil "Acht Jahre Freiheitsstrafe" gegen einen 37-Jährigen, der am 1. Juli 2014 im Bezirk Amstetten einen 39-jährigen Bekannten nach einem gemeinsam verbrachten Abend im Streit erstochen hatte.
39-Jähriger erstochen

Die Geschworenen entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung – die Staatsanwaltschaft hatte den Briten wegen Mordes angeklagt. Bei einem Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren war der ordentliche Lebenswandel mildernd, erschwerend hingegen die Tatsache zweier schwerer Verletzungen, sagte Richterin Doris Wais-Pfeffer. Verteidigung und Anklägerin gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(APA/Red.)

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