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Koblach gab 36 Briefwahlkarten zu spät ab - ungültig

Stimmen für ungültig erklärt.
Stimmen für ungültig erklärt. ©APA
In Vorarlberg hat ein Missgeschick dazu geführt, dass 36 Briefwahlkarten nicht ausgezählt werden konnten. Es handelte sich dabei um Briefwahlkarten, die Wähler noch am Wochenende in den Briefkasten der Gemeinde Koblach geworfen hatten und die am Sonntag noch vor 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde hätten einlagen müssen. Der Wahlakt der Gemeinde wurde aber erst nach der Frist abgegeben.

Die 36 Briefwahlkarten wurden deshalb für ungültig erklärt, bestätigte der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher gegenüber der APA einen Bericht der Rechercheplattform “addendum”. Allerdings hätte grundsätzlich der Wähler dafür zu sorgen, dass seine Briefwahlkarte am Wahltag rechtzeitig (das heißt vor 17.00 Uhr) bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintrifft. “Er kann das tun, indem er die Wahlkarte verschlossen und unterschrieben rechtzeitig per Post schickt oder selbst bei der Bezirkshauptmannschaft abgibt”, erklärte Burtscher.

Immer wieder Briefwahlkarten in den Gemeinden abgegeben

In der Praxis würden allerdings noch immer Briefwahlkarten in den Gemeinden abgegeben. Diese seien erst im Zuge der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl angewiesen worden, Briefwähler auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. “Allerdings kann sich eine Gemeinde ja nicht wehren, wenn Briefwahlkarten in ihren Briefkasten eingeworfen werden”, räumte Burtscher ein. In diesem Fall hätten die Gemeinden die Wahlkarten direkt an die Bezirkshauptmannschaften weiterzuleiten.

Stimmen gesammelt? Bürgermeister Maierhofer dementiert

Das sei in Koblach auch passiert, versicherte Bürgermeister Fritz Maierhofer (Koblacher Volkspartei – Gemeinsam für Koblach) gegenüber der APA. Man habe derart einlangende Stimmen nicht gesammelt, wie in dem Artikel von “addendum” behauptet wurde. Die 36 Briefwahlkarten dürften Wähler erst am Wochenende in die Briefkästen am Gemeindeamt eingeworfen haben. “Am Sonntag sind sie entdeckt worden”, sagte Maierhofer. Mitschuld treffe die Gemeinde dennoch, beurteilte Burtscher die Situation. Sie hätte dafür sorgen können, dass der Wahlakt samt der Briefwahlkarten noch vor 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eintrifft. Es sei aber gut, wenn nun bekannt würde, dass es in der Verantwortung des Wählers liegt, dass seine Stimme rechtzeitig bei der Bezirkswahlbehörde einlangt, so der Bezirkshauptmann.

Auswirkungen auf die Stimmen der Urnenwähler hatte der Vorfall nicht, denn für sie gilt die Frist nicht. Auch eine Anfechtung des Wahlergebnisses wird wohl nicht zu erwarten sein, denn im Vorarlberger Regionalwahlkreis Süd würden auch 36 Stimmen nichts an der Mandatsverteilung ändern.

(APA)

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