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Koalition: Uneinigkeit bei EU-Volksabstimmungen; NEOS mit Kassen-Reformplan

Hinsichtlich einer EU-Volksabstimmung sind sich die künftigen Koalitionspartner nicht einig.
Hinsichtlich einer EU-Volksabstimmung sind sich die künftigen Koalitionspartner nicht einig. ©APA
In dieser Woche haben zwei Abgeordnete der künftigen Regierungsparteien die Schweiz besucht, um mehr über die direkte Demokratie zu erfahren. Dabei wird klar, hinsichtlich EU-Austrittsreferendum sind sich Reinhold Lopatka (ÖVP) und Reinhard-Eugen Bösch (FPÖ) nicht einig: Während Bösch ein EU-Austrittsreferendum zuließe, will Lopatka keine Volksvoten über EU-Verträge. Indes wollen die NEOS der künftigen Regierung bei der Kassenreform auf die Sprünge helfen. Außerdem wird von den Grünen der "Wiener Weg der ÖVP" in der Umweltpolitik kritisiert.

Schwarz-Blau plant eine Aufwertung von Volksbegehren, die bei einer bestimmten Unterschriftenanzahl verpflichtend zu einer Volksabstimmung führen sollen. Die FPÖ will dies schon bei einer Unterschriftenanzahl von vier Prozent der Stimmberechtigten ermöglichen, die ÖVP will eine Schwelle von zehn Prozent. Uneinigkeit gibt es offenbar nicht nur bei der Einstiegshürde, sondern auch bei den thematischen Ausschlüssen. Das EU-Primärrecht müsse von Volksbegehren ausgenommen werden, forderte Lopatka im Gespräch mit den mitreisenden österreichischen Journalisten. “Ich glaub, das muss jedem klar sein. Das ist Teil von unserem Rechtsbestand, zu dem wir uns völkerrechtlich verpflichtet haben”, betonte der frühere ÖVP-Klubobmann.

ÖVP und FPÖ uneins bei EU-Volksabstimmungen

Bösch sagte dagegen, dass auch eine Abstimmung über einen EU-Austritt “möglich gemacht” werden müsse. Schließlich sei dieser Schritt ja auch “im EU-Vertrag festgelegt”, sagte der FPÖ-Mandatar. Allerdings sei das “jetzt nicht das Ziel, das wir haben. Darüber wird man noch im Detail reden müssen.” Beide Mandatare betonten, dass sie den zuständigen Verhandlern bei den Koalitionsgesprächen nicht vorgreifen wollten. Lopatka verwies darauf, dass man eine All-Parteien-Einigung anstrebe, aber zumindest eine Verfassungsmehrheit – also die Zustimmung von NEOS oder SPÖ – brauche.

Lopatka und Bösch hatten eine Einladung der Schweizer Regierung zu einer dreitägigen Reise angenommen, die sie unter anderem ins Parlament in Bern und das auf die Erforschung direkter Demokratie spezialisierte “Zentrum für Demokratie” in Aarau führte. Auch die anderen Parlamentsparteien hätten Einladungen erhalten, hieß es seitens der Schweizer Botschaft gegenüber den ebenfalls eingeladenen österreichischen Journalisten.

Die beiden Abgeordneten zeigten sich beeindruckt vom Schweizer Modell, sehen es aber nur bedingt für Österreich geeignet. Die direkte Demokratie sei in der Schweiz über 150 Jahre “Schritt für Schritt gewachsen und wir werden das nicht eins zu eins ohne zu Überlegen übernehmen können”, sagte der Vorarlberger FPÖ-Nationalratsabgeordnete. Auch sein ÖVP-Kollege verwies auf die “lange Vorlaufzeit” in der Schweiz. Dort können 100.000 Stimmbürger (1,9 Prozent der Stimmberechtigten) ein verbindliches Volksbegehren (“Volksinitiative”) starten. Bereits 50.000 Stimmen reichen, um ein nachträgliches Referendum über Gesetzesbeschlüsse herbeizuführen. Das Vetoreferendum steht in Österreich derzeit nicht zur Debatte.

Lopatka und Bösch überzeugt von Schweizer Demokratie

“Zeit ist für mich schon das entscheidende Wort”, sprach sich Lopatka auch für eingehende Beratungen über Volksbegehren aus. In der Schweiz dauere es nämlich zwei Jahre von einer Volksinitiative zur Volksabstimmung, und das Parlament habe die Gelegenheit zu einem Gegenvorschlag, über den dann auch abgestimmt werde. “Das gefällt mir sehr gut”, sagte der frühere ÖVP-Klubobmann. Es müsse nämlich verhindert werden, “dass es aus der Emotion heraus zu falschen Entscheidungen kommt”, forderte Lopatka unter anderem eine umfassende und ausgewogene Information.

Ähnlich äußerte sich Bösch. Es sei “durchaus vernünftig”, dass in der Schweiz die Parlamentskammern eine Stellungnahme zu Volksinitiativen abgeben könnten. Auch müsse man eine “umfassende Informationsebene” entwickeln, die etwa beim Bundeskanzleramt oder im Innenministerium angesiedelt werden könnte. Lopatka nannte den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes als Stelle für die Ausarbeitung der offiziellen Abstimmungsinformation, zumal dieser auch bei der Opposition angesehen sei. Beide Politiker sind auch gegen eine Mindestbeteiligung für die Gültigkeit von Volksabstimmung. Schließlich gebe es auch in der Schweiz solche Quoren nicht.

Während Bösch die Aufwertung von Volksbegehren als einen “ersten Schritt” zum Abbau des “dramatischen Reformstaus” in Österreich sieht, erwartet Lopatka keine tektonischen Verschiebungen im politischen System. “Das kann nicht eine gute Arbeit in der Bundesregierung ersetzen”, sagte er. Auf die Frage nach einer möglichen Instrumentalisierung von Volksbegehren durch die Opposition räumte der ÖVP-Politiker ein, dass hier wohl “der große Unterschied zwischen Österreich und der Schweiz” liege. “Wir sind einfach ein Parteien-, Kammern- und Verbändestaat. Die Schweiz ist das nicht. Die Schweiz ist wirklich ein Bürgerstaat”, sagte er.

FPÖ-Abgeordneter Bösch schreckt die Aussicht auf oppositionelle Volksbegehren gegen eine künftige schwarz-blaue Regierung nicht. “Ich habe da überhaupt keine Befürchtungen”, sagte er. Es sei gutes Recht der Opposition, sich des Volksbegehrens zu bedienen. “Wenn die Instrumente da sind, dann sollen sie in einer Demokratie auch genutzt werden.

NEOS wollen VP-FP bei Kassenreform auf die Sprünge helfen

Gegen die geplante Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger regt sich noch bevor die künftige Regierung Details bekannt gegeben hat Widerstand. Die NEOS wollen ÖVP und FPÖ hier auf die Sprünge helfen und legen einen detaillierten Reformplan für die Sozialversicherungsträger vor.

Österreich verfügt über 21 Träger für Pensions-, Unfall und Krankenversicherung. Für alle drei Sparten zuständig sind nur die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB). Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) deckt die Pensions- und Krankenvorsorge ab, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) die Kranken- und Unfallversicherung. Die neun Gebiets- und die fünf Betriebskrankenkassen sind für die Krankenversicherung zuständig, für die beiden anderen Sparten die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Als Spezialfall haben die Notare noch eine eigene Pensionsversicherung.

Daneben gibt es noch 15 Krankenfürsorge- und/oder Unfallfürsorgeanstalten. Diese Fürsorgeanstalten sind für Landes- und Gemeindebedienstete zuständig, sie gehören nicht dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger an. Allein in Oberösterreich gibt es sechs solche Fürsorgeanstalten – u.a. für die Beamten der Landeshauptstadt Linz, für die oberösterreichischen Lehrer, für die Beamten des Magistrates Steyr und für die Beamten der Stadt Wels.

“Diese Struktur ist für ein Land mit etwas mehr als acht Millionen Einwohnern äußert unübersichtlich und zersplittert”, sagte NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker im Gespräch mit der APA. Dieser “Wildwuchs” führe zu ineffizienten Strukturen und unterschiedlichen Leistungen für die Versicherten. Die NEOS haben nun einen Stufenplan für eine Zusammenlegung der Krankenversicherungsträger ausgearbeitet. Als erstes soll es ab 2018 einen personellen Aufnahmestopp bei allen Trägern geben.

NEOS mit detailiertem Reformplan für Sozialversicherungsträger

Eine Zusammenlegung der Trägerstruktur soll für den 1.1.2023 angepeilt werden. Es soll demnach nur noch einen gemeinsamen Krankenversicherungsträger mit Landesstellen in allen Bundesländern geben. Die Bundesländerbüros sollen regionale Bedarfsplanung und Koordination übernehmen. Wichtig ist den NEOS ein gemeinsamer Ausgleichsfonds mit allen Krankenversicherungsträgern, so lange noch alle Krankenkassen organisatorisch vorhanden sind. Dieser sorgt dafür, dass alle Kassen die gleichen Leistungen für alle Versicherten bereitstellen können. Derzeit sind die Kassen finanziell unterschiedlich aufgestellt, weil zum Beispiel in Kärnten und dem Burgenland die wirtschaftliche Lage schlechte ist als in Vorarlberg. Bei den Beamten wiederum gebe es keine Arbeitslosen und keine Konkurse, die die Einnahmen schmälern. Die Beamtenkasse zahlt überhaupt nicht in den Ausgleichsfonds, dieser erfasst derzeit nur die neun Gebietskrankenkassen.

Im Vorfeld einer endgültigen Zusammenlegung müssen weiters die Verträge mit Vertragspartnern, insbesondere mit Ärzten neu aufgesetzt werden. Gleichzeitig soll ein gemeinsamer Leistungskatalog geschaffen werden. Derzeit zahlen die Kassen unterschiedliche Honorare an die Ärzte und bieten ihren Versicherten unterschiedliche Leistungen.

Zusammengelegt werden sollen auch die vier Pensionsversicherungsträger (PVA, Eisenbahner, Bauern und SVA). Auch das Parallelsystem der Beamten, deren Pensionen derzeit direkt vom Bund bezahlt werden, soll durch die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsträger der Geschichte angehören. Beamte sollen rascher (derzeit vorgesehen ab 2028, Anm.) unter die Regelungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) fallen und damit das Pensionskonto wie für ASVG-Versicherte auch für Beamte ab Jahrgang 1955 schrittweise eingeführt werden.

Die Unfallversicherungsträger sollen laut den pinken Plänen im Zuge der Fusionierungen aufgelöst werden und durch eine private Versicherungspflicht für Arbeitgeber ersetzt werden. Dadurch entfällt mittelfristig der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 Prozent und kann durch eine wesentlich kostengünstigere Alternative ersetzt werden.

“Sollte die Regierung außerstande sein, die Zusammenlegung der Versicherungsträger sofort in die Wege zu leiten, verlangt wir die freie Wahl des Versicherungsträgers”, sagte Loacker. Um sicherzustellen, dass alle Bürger von der Krankenversicherung erfasst sind, soll ein Kontrahierungszwang für die Kassen gelten. Damit hat der Bürger ein Recht auf eine Krankenversicherung. Versicherungsträger, die sich um Kunden bemühen müssen, bieten besseres Service als Versicherungen, die einfach nur “zuständig” sind, so Loacker.

Strolz drängt weiter auf Aus bei Kammern-Pflichtmitgliedschaft

Die NEOS drängen weiter auf eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache dürfe bei diesem Thema nicht vor der ÖVP in die Knie gehen, sagte NEOS-Chef Matthias Strolz am Sonntag in der ORF-“Pressestunde”. In Sachen direkter Demokratie ließ er Sympathien für das ÖVP-Modell durchschimmern.

Er wolle, dass die Sozialpartnerschaft “im 21. Jahrhundert ankommt”, begründete Strolz seinen bereits seit langem anhaltenden Ruf nach dem Pflichtmitgliedschafts-Aus. “Weg mit dem Zwang, her mit neuer, frischer Kammerlandschaft.” Zwar attestierte er den Kammern, dass sie “in manchen Teilbereichen gute Arbeit” machen – etwa bei Rechts- oder Gründerberatung. Allerdings wäre es auch schlimm, wenn das bei einem “Budget von weit jenseits von einer Milliarde Euro” nicht so wäre, merkte Strolz an.

Sein Geld verwetten würde der Parteichef aber nicht darauf, dass eine mögliche schwarz-blaue Regierung seine Wünsche tatsächlich umsetzt: “Nach allem was ich leider beobachten muss, würde ich mein Geld nicht wetten. Weil die FPÖ hier ihre Wahlversprechen offenbar bricht”, ortet er ein Einknicken der Blauen. “Wenn die FPÖ hier in die Knie geht, ist eines klar: Dass die FPÖ nichts anderes will, als an die Futtertröge zur Macht zu kommen.”

Bei dem ab 1. Mail geltenden generellen Rauchverbot in der Gastronomie ist Strolz gegen ein von der FPÖ gewünschtes Kippen der bereits fixierten Regelung. Hier gehe es um die Abwägung der Frage zwischen Freiheit und Gesundheit, sagte er. Immerhin würden 15.000 Menschen pro Jahr durch Zigarettenkonsum in Österreich sterben.

Bei einem weiteren heiklen Thema der Koalitionsverhandler von ÖVP und FPÖ, der direkten Demokratie, ließ Strolz Sympathien für das ÖVP-Modell durchschimmern. Die NEOS seien klar für eine Stärkung direktdemokratischer Instrumente, sagte Strolz. Er nannte eine (wie auch von der ÖVP gewünschte) Hürde von zehn Prozent der Wahlberechtigten, ab der ein solcherart unterstütztes Volksbegehren auch einer verpflichtenden Volksabstimmung unterzogen werden muss.

Allerdings beharrt Strolz auf Einschränkungen: So sollten Minderheitenrechte, Grundrechte (wie die Todesstrafe) und völkerrechtliche Verträge von derartigen Abstimmungen ausgeschlossen werden. Eine Abstimmung über einen EU-Ausstieg sollte nur seitens des Parlaments eingeleitet werden können, so Strolz. Außerdem will er eine einjährige “Cooling Off”-Phase zwischen Volksbegehren und darauffolgender Volksabstimmung. Darüber hinaus sollte das Instrument stufenweise – zuerst auf Gemeinde, dann auf Landes- und erst am Schluss auf Bundesebene eingeführt werden.

Tiroler Grüne kritisieren bei Umweltpolitik “Wiener Weg der ÖVP”

Die mit der ÖVP auf Landesebene eine Koalition bildenden Tiroler Grünen haben am Sonntag Kritik an den schwarz-blauen Regierungsverhandlern geübt. Es drohe ein “umweltpolitischer Kahlschlag”, beklagte Klubobmann Gebi Mair: “Der Wiener Weg der ÖVP ist für Tirol ein schlechter Weg”. Kritik kommt auch von den Grünen aus dem schwarz-grün regierten Vorarlberg.

“Was bisher aus den Regierungsverhandlungen bekannt ist, lässt bis auf das bestehende Nein zur Atomkraft keinen Stein auf dem anderen”, tadelte Mair, der einen “massiven Angriff auf die Mitbestimmungsrechte der Bürger durch die Betonierermentalität” ortete. Ins Treffen führte er diesbezüglich, dass die Regierungsverhandler den “bereits sehr weit fortgeschrittenen Prozess zur Nominierung neuer Natura-2000-Gebiete kippen und die Rechte von Anrainern und Umwelt-NGOs bei Großprojekten beschneiden” wollen würden.

Vorarlbergs Grünen-Landesrat Johannes Rauch vermisst das “klare Bekenntnis der künftigen Regierung, massiv in den Ausbau des Öffentlichen Verkehr zu investieren”. Zudem sah er die Ankündigung der künftigen Bundesregierung, Genehmigungsverfahren beschleunigen zu wollen, kritisch. Rauch verwies in diesem Zusammenhang auf die “oft mangelnde Qualität der eingereichten Projekte”. Die deshalb notwendigen Nachbesserungsaufträge der prüfenden Instanzen seien verantwortlich für die lange Dauer nicht die vielfach bekrittelte Bürgerbeteiligung. “Ich stehe für effiziente Genehmigungsverfahren, aber sicher nicht für einen Abbau von Umwelt- und Beteiligungsstandards”, so Rauch, der vor einer Aushöhlung des Rechtsstaats warnte.

(APA/Red)

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