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Knapp 50 weitere Gefährdete von Grazer Amokfahrt registriert

Viele konnten sich durch einen Sprung zur Seite retten
Viele konnten sich durch einen Sprung zur Seite retten
Zehn Tage nach der Amokfahrt eines 26-jährigen Mannes in Graz ist die Zahl der Opfer immer noch am Steigen: Neben den drei Toten und 36 Verletzten zählen die Ermittler bisher knapp 50 weitere Opfer, die gefährdet waren und sich teilweise nur durch einen Sprung zur Seite retten konnten. Rund 250 Zeugen haben sich bisher gemeldet, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage.
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Etwa 160 Zeugen wurden bisher von den Ermittlern vernommen. Sie berichteten vom Verhalten des Lenkers und anderen Beobachtungen, erklärte Maximilian Ulrich von der Landespolizeidirektion Steiermark.

Ein Opfer weiter unbekannt

Aus dem LKH Graz gab es nach wie vor keine Entwarnung bezüglich der beiden Opfern in kritischem Zustand. Die Identität der etwa 25 Jahre alten Frau, die bei der Wahnsinnstat ums Leben kam, ist ebenfalls noch nicht geklärt. Eine Veröffentlichung eines Fotos von ihrem Gesicht steht im Raum, muss aber von der Staatsanwaltschaft Graz genehmigt werden, sagte Ulrich.

Ehefrau berichtet im Interview von Morddrohungen

Der Polizeisprecher bestätigte auch die Angaben der Ehefrau des 26-Jährigen, die in einem Montag ausgestrahlten ORF-Interview von Schlägen und Morddrohungen ihres Noch-Mannes erzählte. Sie hatte alle diese Angaben bereits am 11. Juni bei einer umfassenden Einvernahme gegenüber der Polizei ausgesagt. Die Niederschrift wurde an das zuständige Gericht weitergegeben und war somit zum Zeitpunkt der Amokfahrt in Bearbeitung.

“Es wurde rechtlich alles richtig gemacht”

Vorwürfe gegen den Beamten der zuständigen Polizeiinspektion ließ Ulrich nicht zu: “Es wurde rechtlich alles richtig gemacht.” Alle Anzeigen, die sich auf den 26-Jährigen oder seine Eltern bezogen, wurden an die Behörden – entweder die Staatsanwaltschaft oder die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung – weitergegeben. Ab da seien diese zuständig. Er wolle damit die Verantwortung nicht abschieben, aber “es gibt Vorgaben, innerhalb derer wir uns bewegen können”. Die Frau sei mittlerweile nicht nur von der Polizei, sondern auch vom Landesamt für Verfassungsschutz befragt worden.

(APA)

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