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Kleinanleger-Vertreter strikt gegen Skylink-Prüfung light

Eine Durchleuchtung des Rechnungshofs in Sachen Skylink sei "unvermeidlich", so der Kleinanleger-Vertreter Wilhelm Rasinger.
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Kleinanleger-Vertreter Wilhelm Rasinger wehrt sich gegen die geplante aktienrechtliche Sonderprüfung für das Debakel rund um den Bau des neuen Terminals Skylink am Flughafen Wien. “Ich bin ganz strikt gegen eine Prüfung light”, sagte der Vorsitzendes des Interessenverbands der Anleger (IVA) am Dienstag zur APA. Statt dessen sollte bei der geplanten außerordentlichen Hauptversammlung am 20. August die Prüfung durch den Rechnungshof (RH) auch auf die Tagesordnung gesetzt und abgestimmt werden, fordert er. Letztlich sei eine RH-Durchleuchtung “unvermeidlich”, daher könnte ein solcher HV-Beschluss Zeit und Geld sparen.

Er habe Signale von Aktionären, dass diese ebenfalls gegen eine Sonderprüfung seien, sagte Rasinger. Es gebe nicht nur Zweifel, ob es überhaupt noch unabhängige Prüfer gebe, sondern auch ob sie die nötigen Kapazitäten für ein solches Projekt mitbringen. Außerdem sei zu befürchten, dass die Sonderprüfung auf eventuelle Organ-Verantwortung bei Skylink beschränkt werde und damit am eigentlichen Zweck vorbei gehe. “Für mich geht es nicht um strafrechtliche Probleme, sondern eine Überforderung der Organe”, so Rasinger. Bei einer Sonderprüfung muss die Hauptversammlung das Mandat festlegen.

Eine Prüfung durch den RH ist nach seiner Ansicht “unvermeidlich”, daher könnte sie schon bei der HV beschlossen werden und Zeit und Geld gespart werden. Eine ordentliche aktienrechtliche Sonderprüfung, wie sie die Mitarbeiterstiftung – sie hält 10 Prozent am Flughafen – verlangt hat, werde zumindest eine Mio. Euro kosten, fürchtet Rasinger.

Wie er überhaupt die Aktivitäten der Mitarbeiter für “kritisch zu hinterfragen” halte. Die Mitarbeiterstiftung sei “nichts als ein Konstrukt, um Bonifikationen an Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenschonend auszuzahlen” und habe mit einer echten Mitarbeiterbeteiligung nichts zu tun. Für die Einrichtung sei sogar extra ein Sondergesetz – “mit Saktionierung von (Ex-Finanzminister Karl-Heinz, Anm.) Grasser verabschiedet worden. Die Mitarbeiter seien – im Gegensatz etwa zur Voest “keine Aktionäre”, sagte Rasinger. Die Stiftung sei außerdem “immer im Schlepptau und Windschatten” der beiden Kernaktionäre aufgetreten, daher wäre es “eigenartig”, wenn man diese jetzt vorschiebe.

Der Anlegervertreter kritisiert auch die Anstrengungen des Vorstandes gegen die RH-Prüfung: “Ich wäre froh, wenn diese Sorgfalt auch bei Skylink angewendet würde”, so Rasinger mit verweis auf drei Rechtsgutachten, die zur Zuständigkeit des RH eingeholt wurden. Wichtiger wäre, endlich das neue Terminal weiterzubringen. Die Idee, dass letztlich der RH mit der aktienrechtlichen Sonderprüfung beauftragt werden könnte, hält Rasinger zwar für bestechend, aber in der Praxis wohl nicht umsetzbar. Auch RH-Präsident Josef Moser hat bereits klar gestellt, dass eine solche Vorgangsweise nicht in Frage komme, weil sich der RH bei Prüfungen nicht einschränken lasse. “Das ist nicht möglich”, sagte er zur APA.

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