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"Klebstoff-Gate": Heute hätte Österreich den Bundespräsidenten gewählt

Der neue Wahltermin ist der 4. Dezember 2016.
Der neue Wahltermin ist der 4. Dezember 2016. ©APA (Symbolbild)
Weil der Klebstoff auf den Wahlkartenkuverts nicht hielt, findet die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl nicht am 2. Oktober, sondern am 4. Dezember statt. Diese Verschiebung bringt besondere Regeln und Wahlkampf zum Punschstand.

Hätte der Klebstoff auf den Wahlkartenkuverts gehalten, hätten 6,382.507 Österreicher heute bei gemäßigtem, wechselhaftem Herbstwetter ihren neuen Bundespräsidenten gekürt. Da aber vor einem Monat fehlerhafte Wahlkarten auftauchten, wurde die Entscheidung zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen auf den 4. Dezember verschoben – den zweiten Advents-Sonntag.

Wie sich das dann kältere Wetter und die Tatsache, dass es schon der dritte Anlauf mit jetzt sehr großem zeitlichen Abstand zum ersten Wahlgang ist, auf die Wahlbeteiligung auswirken, können die Meinungsforscher noch nicht abschätzen. Ebenso wenig den Wahlausgang – also ob dem Grünen Alexander Van der Bellen ein zweiter Wahlsieg gelingt oder FPÖ-Kandidat Norbert Hofer von der von der FPÖ initiierten Wiederholung profitiert. In der vom VfGH aufgehobenen Stichwahl am 22. Mai hatte Hofer 30.863 Stimmen weniger als Van der Bellen – obwohl er nach dem ersten Wahlgang Erster der sechs Kandidaten war mit einem satten Vorsprung von 586.753 Stimmen auf Van der Bellen.

Besondere Regeln für die verschobene Wiederholung der Stichwahl

Weil die Aufhebung der Stichwahl, ihre Wiederholung und dann noch deren Verschiebung etwas (hoffentlich) Einmaliges sind, wurden dafür besondere Regeln beschlossen: Für den 4. Dezember werden neue Wählerverzeichnisse erstellt – und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, jene vom 24. April verwendet. Das heißt, dass rund 45.600 Jugendliche, die in diesen mehr als sieben Monaten 16 Jahre alt wurden und 3.400 seither neu Eingebürgerte doch mitwählen dürfen – und die seither Verstorbenen gestrichen werden. Das dürften in Summe dann drei- bis viertausend Wahlberechtigte mehr sein – die Zahl der Verstorbenen lässt sich aber nur schwer schätzen, die Statistik Austria rechnet mit rund 45.000.

Dank der Verschiebung können außerdem jene Wähler, die das unbedingt wollen, ihren Stimmzettel wieder selbst in die Wahlurne werfen. Das wäre eigentlich untersagt gewesen – hat der VfGH in seinem Erkenntnis doch streng auf die Bestimmung hingewiesen, dass nur der Wahlleiter das Kuvert einwerfen darf. Da das Innenministerium sehr bemüht ist, jeden weiteren Fehler zu verhindern, hätte das eigentlich gegolten. Im Nationalrat wurde aber das Verschiebungsgesetz genützt – und eine Passage eingefügt, die die früher mancherorts geübte Praxis “legalisiert”.

Keine Auswirkungen sollte die Verschiebung auf die Dauer des Wahlkampfes haben – haben zumindest die Wahlkampfleiter der beiden Kandidaten versprochen. Hofer hat jedoch bereits am 10. September einen offiziellen Auftakt hingelegt – während Van der Bellen auf seinen am 9. September verzichtete, weil sich die Verschiebung schon abzeichnete.

Wahlwerbung am Punschstand

Eine Initiative der FPÖ, die Intensiv-Wahlwerbung zu verschieben, mündete zwar nicht in eine Vereinbarung – denn die Grünen wollten ein Fairnessabkommen, zu dem die FPÖ nicht bereit war. Aber beide Seiten sicherten zu, nur fünf Wochen vor der Wahl so richtig intensiv zu werben – mit neuen Plakaten (die Grünen haben die Plakatierung überhaupt gestoppt), Inseraten und Großkundgebungen. Komplett von der Bildfläche verschwinden werden Hofer und Van der Bellen freilich bis dahin nicht, sie werden auf allen möglichen Festen, Eröffnungen und sonstigen Veranstaltungen “Kontakt zum Wähler” suchen.

In der Intensivphase erweitert sich ihr Einsatzgebiet dann um Punschstände und Christkindlmärkte. Der Wahlsonntag selbst könnte für Adventsmärkte ein Problem werden – wenn die Gemeinden bei der Festlegung der “Verbotszonen” nicht an die vorweihnachtlichen Aktivitäten denken. Denn den Gemeindewahlbehörden obliegt es, die “Verbotszonen” rund um die Wahllokale festzulegen (üblicherweise 50 m). Wahllokale sind meist in Gemeindeämtern oder Schulen untergebracht – und die Plätze davor sind beliebte Standorte von Adventsmärkten.

Die Befürchtung, dass der Adventstermin allein schon die Wahlbeteiligung senken könnte, wird durch einen Blick auf frühere Urnengänge nicht bestätigt. Viele Beispiele gibt es freilich nicht. In der Zweiten Republik wurden nur drei Landtags- und eine Nationalratswahl im Dezember angesetzt. Zur vorgezogenen Nationalratswahl 1995 gingen (mitten in Zeiten ständig sinkender Beteiligung) deutlich mehr Wahlberechtigte als zur regulären 14 Monate vorher – der Koalitionsstreit ums Budget davor hatte sichtlich Mobilisierungskraft.

(APA, Red.)

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