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Klage: Mobbing im Landeskrankenhaus

Der Kläger sei „kein wehrloses Opfer“ gewesen.
Der Kläger sei „kein wehrloses Opfer“ gewesen. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Ex-Mitarbeiter fordert in Arbeitsprozess Schadenersatz vom früheren Arbeitgeber. 10.000 Euro als vorläufiges Schmerzengeld und 3500 Euro als Verdienstentgang für 2013 fordert der unter einem Burn-out leidende Kläger.

Er sei nicht ausreichend vor dem Mobbing seiner Vorgesetzten durch systematisches Ausgrenzen geschützt, behauptet der ehemalige OP-Gehilfe am Landeskrankenhaus. Der Arbeitgeber sei damit seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen und habe deshalb Schadenersatz für seine durch das Mobbing entstandene Erschöpfungsdepression zu leisten.

10.000 Euro als vorläufiges Schmerzengeld und 3500 Euro als Verdienstentgang für 2013 fordert der unter einem Burn-out leidende Kläger in dem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch.

„Kein wehrloses Opfer“

In der ersten Verhandlung in dem von Richterin Susanne Fink geleiteten Prozess bezeichnete gestern Rainer Sant­ner als Anwalt der beklagten Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) die Vorwürfe zum behaupteten Mobbing und der Verletzung der Fürsorgepflicht als „unberechtigt und haltlos“. Der Kläger sei „kein wehrloses Opfer“ gewesen, sondern habe selbst am meisten Kritik geübt. Ihm Wochenenddienste zu ersparen, hätte ihn gegenüber anderen am Wochenende arbeitenden Kollegen zu Unrecht bevorzugt. Der Arbeitgeber habe auf die Konfliktsituationen reagiert und den Kläger vom OP-Dienst in eine Ambulanz wechseln lassen.

Vergleichsgespräche zwischen den Streitparteien im Verhandlungssaal scheiterten gestern. Die beklagte KHBG bot dem Kläger an, ihn trotz der einvernehmlichen Trennung vom 31. Jänner 2013 nach seinem 14 Monate dauernden Krankenstand und nach 21 Dienstjahren wieder einzustellen. Er könnte in einem anderen der fünf Landeskrankenhäuser arbeiten, sagte der Beklagtenvertreter. Damit hätte er keine Berührungspunkte mehr mit seiner früheren Vorgesetzten, die für ihn ein rotes Tuch sei.

Ein Wechsel in ein anderes Landeskrankenhaus komme nicht in Frage, weil sein Mandant kein Vertrauen mehr in seinen früheren Arbeitgeber habe, sagte Klagsvertreter Günther Tarabochia. Er hätte davor „Angst, dass man mir das Leben wieder zur Hölle macht“, sagte der Kläger.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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