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Kinder im Ausland: Kürzung der Familienbeihilfe noch möglich

Der Gesetzesentwurf für die Kürzung der Familienbehilfe liegt nun bei der SPÖ
Der Gesetzesentwurf für die Kürzung der Familienbehilfe liegt nun bei der SPÖ ©APA
Eine Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder, wie sie die ÖVP fordern, könnte noch vor dem Ende der Legislaturperiode kommen - der Gesetzesentwurf liegt nun bei der SPÖ.

“Das irritierende ist, dass wir nicht einmal einen Verhandlungstermin bekommen”, so Ressortchefin Sophie Karmasin (ÖVP).

Familienbehilfen-Kürzung bei Kindern im Ausland theoretisch umsetzbar

Es sei alles vorbereitet, man habe der SPÖ das Gesetz übermittelt. “Wir sind leider auf einen Verhandlungsstopp gestoßen. Ich sehe das gar nicht ein, weil das im Regierungsübereinkommen klar definiert wurde. Es ist schade, dass wir da auf Granit stoßen”, meinte Karmasin gegenüber der APA. Theoretisch sei jetzt noch ein Initiativantrag möglich, will sie das Ansinnen noch nicht aufgeben. Die Änderung wäre aus ihrer Sicht einfach umzusetzen, denn im Entwurf für das Familienlastenausgleichsgesetz heißt es dazu unter anderem: Die Familienbeihilfe für Kinder in einem anderen EU-Staat, einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz ist auf “Basis der vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus” zu bestimmen.

Änderungen sind auch beim Kinderabsetzbetrag vorgesehen – dieser steht Steuerpflichtigen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, im Ausmaß von 58,40 Euro monatlich zu. Für Kinder außerhalb der EU ist dies nicht der Fall und für Kinder in anderen EU-Ländern soll laut Entwurf ebenfalls an das dortige Niveau angepasst werden. Laut Angaben des Familienressorts handle es sich bei beiden Punkten europarechtlich betrachtet um Familienleistungen. Sie seien aneinander gekoppelt und sollen daher beide “indexiert” werden, hieß es. Im Ministerium geht man davon aus, dass es sich um eine europarechtskonforme Lösung handelt, dies habe ein Gutachten des Sozialrechtlers Wolfgang Mazal bestätigt. Mazal verwies unter anderem auf die Regelung beim Unterhalt für im Ausland lebende Kinder, denn auch hier würden die unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten berücksichtigt. Abgesehen von der nationalen Lösung ist man auch auf europäischer Ebene aktiv. Eventuell geht beim Sozialrat kommende Woche etwas weiter, erklärte Karmasin.

(APA/Red.)

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