Rudolf Mayer, der Anwalt von Eissalon-Besitzerin Estibaliz C., , hat nach eigenen Angaben wegen der Abnahme des Babys eine Beschwerde beim Pflegschaftsgericht eingebracht. Auch seinen Kollegen Karl Bernhauser hat er zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofsbeschwerde zugezogen.
Mayer: “Keine Gefahr im Verzug”
Mayer vertritt den Standpunkt, dass das Jugendamt eine Zwangsmaßnahme ohne Rechtsgrundlage gesetzt habe.Die einzige Begründung für die Abnahme eines Kindes könne nur Gefahr in Verzug sein, sagte Mayer am Donnerstag. Und dies sei im konkreten Fall nicht gegeben.
Er habe bereits während der Schwangerschaft von Estibaliz C. gemeinsam mit seiner Mandantin einen Vorschlag beim Pflegschaftsgericht eingebracht. Demnach hätte das Baby während der Stillperiode ausschließlich bei der Mutter gelebt und danach immer mehr Zeit beim Vater verbracht.
Mutter von Estibaliz unterstützt
Nach drei Jahren sollte das Kind beim Vater leben und die Mutter nur noch besuchen. Die Mutter von Estibaliz C. wäre demnach bereit, von ihrem Heimatland Spanien nach Österreich zu übersiedeln und den Vater ihres Enkels zu unterstützen.
Mayer hält es sogar für möglich, dass durch die Trennung des Kindes von der Mutter der Tatbestand des Quälens von Unmündigen vorliegt. Verletzt sieht er Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, das Recht auf Familienleben. “Ein kleines Kind braucht die Mutter wie ein Stück Brot”, meinte der Jurist über die Bedürfnisse des kleinen Sohns von Esti.
(apa)