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Keine Masern in Wiener Rudolf Steiner Schule: Infektion mit Röteln

Der Verdacht auf eine maserninfektion konnte sich nicht bestätigen.
Der Verdacht auf eine maserninfektion konnte sich nicht bestätigen. ©APA (Symbolbild)
Der Masernverdacht in der Rudolf Steiner Schule in Wien-Pötzleinsdorf konnte nicht bestätigt werden, allerdings wurde in einem Fall eine Infektion mit Röteln festgestellt.
Schulsperre nach Verdacht auf Masern

Das teilte das Gesundheitsamt der MA 15 am Freitag per Aussendung mit. Kinder mit Impfschutz können die Schule, die aufgrund von Erkrankungsmeldungen geschlossen wurde, ab Montag wieder besuchen.

Schüler und Personal ohne Impfschutz vom Schulbesuch ausgenommen

Die derzeit vorliegenden Laborbefunde konnten die ärztliche Masern-Diagnose jedenfalls nicht bestätigen, jedoch sind weitere Laborergebnisse noch ausständig. Die Schule wird zwar am Montag wieder vom Stadtschulrat geöffnet, doch da es sich bei Röteln ebenfalls um eine hochansteckende Krankheit handelt und um eine Weiterverbreitung der Infektion zu verhindern, sind vorerst Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal ohne Impfschutz noch vom Schulbesuch ausgenommen. Auch die Info-Telefonnummer ist weiterhin erreichbar (Wiener Telefonnummer 01/ 4000-87120).

Eine Infektion mit Röteln an Wiener Rudolf Steiner Schule

Röteln ist eine hochinfektiöse Viruserkrankung. Die Symptome sind ein kleinfleckiger Ausschlag, der im Gesicht beginnt, sich über Körper und die Gliedmaßen ausbreitet und nach ein bis drei Tagen wieder verschwindet. Eine zweimalige Immunisierung gegen Maser, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) schützt zuverlässig. Diese Impfung ist für alle Personen jeden Alters kostenlos in den öffentlichen Impfstellen oder bei Ordinationen, die am Gratisimpfprogramm mitmachen, erhältlich. Prinzipiell sollte jedes Kind zweimal gegen diese drei Krankheiten geimpft werden, schrieb der Gesundheitsdienst der Stadt Wien.

Besonders wichtig ist die Impfung bei Frauen im gebärfähigen Alter bzw. für Frauen, die eine Schwangerschaft planen. Zum Zeitpunkt der Impfung darf jedoch keine Schwangerschaft bestehen und auch nach der Impfung soll mindestens ein Monat keine Schwangerschaft eintreten. Eine Impfung während einer Schwangerschaft ist ausgeschlossen.

(APA/Red)

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