AA

Keine Konsequenzen für Lugner nach Kinokarten-Aktion

Die Kinokarten-Aktion von Richard Lugner bleibt ohne Folgen.
Die Kinokarten-Aktion von Richard Lugner bleibt ohne Folgen. ©APA
Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Richard Lugner kommt mit seiner Kinokarten-Aktion ungeschoren davon. Das Verfahren sei eingestellt worden.
Ministerium zeigt Lugner an
Lugner lockt mit Kinogutschein

Wie Richard Lugners Anwalt am Freitag mitteilte, sei das Verfahren mit der Feststellung eingestellt worden, dass es nicht strafbar sei für die Übergabe von Unterstützungserklärungen Gegenleistungen, wie etwa Kinokarten, zu vergeben.

Kinokarten-Aktion bleibt ohne Konsequenzen

Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte der APA, dass kein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das Innenministerium, konkret die Bundeswahlbehörde, hatte gegen Lugner eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, weil Lugner zu Beginn des Wahlkampfs im März Kino-Gutscheine für die Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen verteilte.

Für Lugner-Anwalt Alexander Scheer ein “Skandal”, dass sich die Bundeswahlbehörde derart in den Wahlkampf eingemischt hat. Durch den latenten Vorwurf einer kriminellen Tat sei Lugner nicht nur im Wahlkampf sondern auch persönlich massiv geschadet worden. Scheer kritisiert auch, dass die Causa seit Mitte März herumgelegen sei.

Lugner hatte seine 6.000 Unterschriften für eine Kandidatur erst in der Nachfrist geschafft und wurde beim ersten Wahldurchgang am 24. April mit 2,26 Prozent der Stimmen Letzter.

>> Alle Infos zur Bundespräsidentenwahl

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Keine Konsequenzen für Lugner nach Kinokarten-Aktion
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen