AA

"Keine hinreichende Begründung" für Vorwürfe gegen Firtash

Der ukrainische Oligarch Firtasch darf wieder hoffen.
Der ukrainische Oligarch Firtasch darf wieder hoffen. ©APA
Neue Hoffnung gibt es für den ukrainischen Oligarchen Dimitri Firtash, denn ein Gerichtsbeschluss könnte die Auslieferung aus Österreich an die US-Behörden abwenden. Laut einem Medienbericht sieht ein Wiener Gericht "keine hinreichende Begründung" für die Vorwürfe der Chicagoer Staatsanwälte gegen Firtash.
Auslieferung an USA?
Mordkomplott vermutet
Ermittlungen in Wien
Rekordkaution: Firtasch frei
Haft politisch motiviert?
125 Millionen Euro Kaution
Oligarch verhaftet

Darüber berichtete das Magazin “Format”. Allerdings warnte eine Gerichtssprecherin vor voreiligen Schlüssen.

Firtash wurde im April des Vorjahres an seinem Wiener Firmensitz verhaftet und gegen eine Rekordkaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt. Am 30. April entscheidet das Straflandesgericht über seine Auslieferung in die USA.

Anzeige gegen Firtash wegen Geldwäsche

Parallel zum Auslieferungsverfahren gibt es aber auch ein Rechtshilfe-Gesuch aus den USA im Fall Firtash. Dieses wurde laut “Format” gestartet, weil die Amerikaner einen Großeinkauf des Oligarchen bei Louis Vuitton in Wien für verdächtig hielten und Anzeige wegen Geldwäsche erstatteten.

Keine hinreichende Begründung des Tatverdachts

Das Oberlandesgericht urteilte zu dem Gesuch in einem Beschluss Ende Jänner, für die Vorwürfe der Amerikaner im Auslieferungsverfahren – Bestechung indischer Amtsträger in einem Rohstoff-Deal – habe von US-Seite keine hinreichende Begründung des Tatverdachts gegeben. Einem Antrag der US-Staatsanwälte auf die Öffnung von Firtash-Konten und der Beschlagnahmung von Vermögen gab das Gericht nicht statt.

Berücksichtigungen im Auslieferungsverfahren

Gerichtssprecherin Christina Salzborn betonte aber am Freitag, der Beschluss vom Jänner sei keine Vorentscheidung im Auslieferungsverfahren. Denn in diesem gälten andere juristische Begriffe und man berücksichtige womöglich neue Unterlagen, die von den USA inzwischen eingereicht worden seien. Auch berücksichtige das Gericht in der Prüfung die Bestimmungen des Auslieferungsvertrages Österreichs mit den USA. Entscheidet das Straflandesgericht Ende April gegen die Auslieferung von Firtash, können die USA gegen das Urteil berufen. Entscheidende Instanz ist dann das Oberlandesgericht.

Die Modernisierungs-Agentur

Firtash sorgt in Österreich zuletzt politisch für Aufregung, weil er mit seinem Geld die Gründung eines Ukraine-Thinktanks finanzierte, der vom früheren Vizekanzler Michael Spindelegger geleitet wird. Bei einigen prominenten Ex-Politikern aus Deutschland steht die “Modernisierungs-Agentur” jedoch inzwischen weniger hoch im Kurs: Der frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz sagte seine Beteiligung ab, und der frühere SPD-Chef Peer Steinbrück bekundete laut “Spiegel online”, er wolle nach seiner Erfahrung in den ersten Tagen seiner Beteiligung “ein bisschen innehalten” – es gebe zu viele Vorschläge, und zu wenig Umsetzung.

Fall Firtash: Regierung hält sich raus

Die österreichische Regierung bekundete, sie wolle sich in den heiklen Fall Firtash nicht einmischen. “Ich orientiere mich streng an den Entscheidungen der unabhängigen Gerichte”, sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter dem “Format”.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • "Keine hinreichende Begründung" für Vorwürfe gegen Firtash
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen