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Keine Diskriminierung der Westbahn bei Trassenvergabe

Regulator: Keine Diskriminierung der Westbahn bei Trassenvergabe
Regulator: Keine Diskriminierung der Westbahn bei Trassenvergabe ©APA (Sujet)
Die Regulierungsbehörde Schienen-Control hat einen Feststellungsantrag der Westbahn wegen Diskriminierung bei der Trassenvergabe für die geplante Verbindung Wien-Innsbruck zurückgewiesen, schreibt das "WirtschaftsBlatt" (Donnerstag).
Westbahn vermutet Einschränkung
OGH gab Konsument recht

Westbahn-Chef Erich Forster hält an seinen Vorwürfen fest und will die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), anrufen.

Westbahn-Verbindung geplant

Die Westbahn streitet schon seit längerem mit der staatlichen ÖBB um die lukrative Bahnverbindung zwischen Wien und Innsbruck bzw. Salzburg und Innsbruck. Die Westbahn wollte schon Mitte 2016 in die Tiroler Hauptstadt fahren. Wegen Problemen bei der nötigen Trassenbewilligung hat sie im November 2015 einen Feststellungsantrag bei der Schienen-Control eingebracht, dass sie diskriminiert worden sei.

Westbahn-Chef Forster peilt nun eine Inbetriebnahme der Verbindung nach Innsbruck für 2018 an. “Zu diesem Zeitpunkt werden wir dann auch unsere zehn bestellten neuen Züge haben”, sagte er der Zeitung.

>> Westbahn vermutet massive Einschränkungen

(APA)

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