AA

Kein Urteil: Mordprozess um Kopfschuss in Wien-Brigittenau geplatzt

Kopfschuss in Wien-Brigittenau: Im Mordprozess gibt es kein Urteil.
Kopfschuss in Wien-Brigittenau: Im Mordprozess gibt es kein Urteil. ©APA
Im Prozess gegen einen 28-jährigen Mann, der am 16. April 2017 in Wien-Brigittenau einen 26-Jährigen mit einem Kopfschuss getötet haben soll, gibt es kein Urteil. Die drei Berufsrichter setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus.
"Wie eine Hinrichtung"
Beim Prozess-Auftakt
Schütze geständig
Angeklagter vielleicht nicht Schütze

Die acht Laienrichter hatten am Ende ihrer Beratung die Mordanklage einstimmig verworfen. Ebenso einhellig verneinten die Geschworenen sämtliche Eventualfragen, die sie für diesen Fall abzuarbeiten hatten. Diese bezogen sich unter anderem auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und inkludierten jeweils auch eine Notwehr- bzw. Notwehrüberschreitung-Variante.

Die Geschworenen gingen demgegenüber davon aus, dass der Angeklagte nicht der Schütze war, der Igor T. zu Tode brachte. Diese Entscheidung akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. “Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben”, gab der Vorsitzende Georg Olschak bekannt.

Angeklagter weiterhin in U-Haft – Neuer Prozess nächstes Jahr

Der Angeklagte bleibt bis auf Weiteres in U-Haft. Einem Enthaftungsantrag von Verteidiger Werner Tomanek wurde nicht stattgegeben. Der dringende Tatverdacht sei weiterhin gegeben, begründete Richter Georg Olschak.

Der ausgesetzte Wahrspruch hat zur Folge, dass die Verhandlung nach einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vor einem völlig neu zusammen gesetzten Schwurgericht wiederholt werden muss. Die Neudurchführung wird mit Sicherheit erst im kommenden Jahr stattfinden.

Bundeskriminalamt entlastete Angeklagten

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstags im Mordprozess ist zunächst eine Expertin des Bundeskriminalamts vernommen worden. Sie hatte rund drei Stunden nach der Tat die Hände und die Bekleidung des Angeklagten auf Schmauchspuren untersucht.

Obwohl es sich bei der sichergestellten Tatwaffe um eine “Dreckschleuder” handle, hätten sich auf den Händen und der Jacke des Verdächtigen nur “vernachlässigbare Spuren” gefunden, gab die Zeugin zu Protokoll. Insgesamt hätten sich “deutlich zu wenig” Schmauchspuren gezeigt, “um auf eine Schussabgabe schließen zu können”.

Zwar ließen sich durch Waschen und kräftiges Reiben der Hände bis zu 60 Prozent der vorhandenen Schmauchspuren beseitigen. Beim Angeklagten hätten sich aber fast gar keine Bleipartikel gefunden: “Auf beiden (Händen, Anm.) war nicht ausreichend drauf.” Die Labortechnikerin fasste ihre Ergebnisse daher wie folgt zusammen: “Die Untersuchungsberichte sprechen nicht für eine Schussabgabe. Wenn die Jacke nicht gereinigt wurde, gibt’s das nicht, dass so wenig drauf war.”

Auf Nachfrage, wie das zum “Spontangeständnis” (Staatsanwalt Christoph Wancata) des Angeklagten passe, der sechs Minuten nach dem tödlichen Schuss auf einer Polizeiinspektion erschienen war und dort erklärt hatte, aus seiner Pistole hätte sich unabsichtlich ein Schuss gelöst, meinte die Beamtin des Bundeskriminalamts: “Mit dem Geständnis geht das hinten und vorn nicht z’samm.”

Ein Waffentechniker des Bundeskriminalamts erklärte im Anschluss, die Waffe sei nach der Bluttat im geladenen und entsicherten Zustand sichergestellt worden. Daraus ist zu schließen, dass zuvor der Abzug der Waffe betätigt wurde, weil ansonsten keine Patrone nachgeladen worden wäre.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 20. Bezirk
  • Kein Urteil: Mordprozess um Kopfschuss in Wien-Brigittenau geplatzt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen