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Katze brauchte Operation: Supermarkt-Filialleiter zweigte 20.000 Euro ab

Wegen OP-Kosten für seine Katze und darauffolgender Veruntreuung von Gelder wurde ein 35-jähriger Wiener verurteilt
Wegen OP-Kosten für seine Katze und darauffolgender Veruntreuung von Gelder wurde ein 35-jähriger Wiener verurteilt ©APA (Sujet)
Ein 35-jähriger Filialleiter eines Supermarktes wurde am Dienstag wegen Veruntreuung und Betrug rechtskräftig verurteilt. Er zweigte mindestens 20.000 Euro aus dem Tresor seiner Zweigstelle ab, um seiner erkrankten Katze eine notwendige Operation zu ermöglichen.

Der Wiener gab die Straftat zu und rechtfertigte sich dabei mit folgender Tatsache: “Es ist eine Rassekatze. Ich hab’ über 1.200 Euro für eine Operation bezahlen müssen.”

Geld für Katze veruntreut: Supermarkt-Filialleiter verurteilt

Die Entnahmen, mit denen der Angeklagte auch die Raten seiner Lebensversicherung bezahlte, glich der Filialleiter aus, indem er mit angeblichen Retouren manipulierte oder reihenweise Eigenbruch von teuren Alkoholika vortäuschte. Vorwiegend ließ er – wenn auch nur auf dem Papier – Champagner- und Whiskeyflaschen zu Bruch gehen bzw. hielt seine Mitarbeiter dazu an. Auf Kosten von einigen von ihnen verschaffte sich der 35-Jährige obendrein ein “Körberlgeld”, wie sich der Richter ausdrückte. Bei einigen Kassierinnen führte er die Kassa-Stand-Abrechnung an deren Stelle durch und unterstellte diesen dann Fehlbeträge, für welche die Betroffenen aus der eigenen Tasche aufkommen mussten. In Wahrheit hatte sich der Filial-Leiter beim Geldzählen selbst bedient und ein paar Banknoten eingesteckt.

Lehrling musste fehlendes Kassengeld einzahlen

Einer Angestellten nahm der Angeklagte auf diese Weise insgesamt 1.200 Euro, einer weiteren 200 Euro ab. Besonders perfide verfuhr der 35-Jährige mit einem Lehrling, der bereits im zweiten Lehrjahr Dienst an der Kassa machen musste. Regelmäßig fehlten dem Burschen größere Summen, die sich – was der Minderjährige nicht ahnte – sein Chef zugeeignet hatte. Die angeblichen Fehlbestände musste der Jugendliche von seiner Lehrlingsentschädigung ausgleichen, so dass ihm einmal von seinem monatlichen Einkommen gar nichts mehr übrig blieb. Dass Lehrlinge kraft Gesetzes gar nicht für Fehlbestände in der Kassa verantwortlich gemacht werden dürfen und auf ihre Lehrlingsentschädigung zum Zwecke der Kompensation explizit nicht zugegriffen werden darf, erfuhr der Bursch erst in der Berufsschule und nachdem sein Vater beim Betriebsrat interveniert hatte.

Der ehemalige Filial-Leiter – die Supermarkt-Kette trennte sich im August 2016 von ihm, nachdem die inkriminierten Vorgänge aufgeflogen waren – wurde am Ende wegen Veruntreuung und Betrugs zu sechs Monaten auf Bewährung und Schadensgutmachung verurteilt. Dem Lehrling muss er somit die einst abgezogenen 500 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

(APA/Red.)

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