Kartnig wurde zu einer unbedingten Haftstrafe von fünf Jahren und 6,6 Mio. Euro Geldstrafe verurteilt. In weitere Folge legten seine Verteidiger Berufung und eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, auch Staatsanwalt Johannes Winklhofer ging in Berfung. Der EX-Präsident des Fußball-Bundesligisten SK Sturm Graz wurde wegen schweren Betrugs, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Steuerhinterziehung verurteilt.
Kartnig: “Habe keinen Betrug gemacht”
Hannes Kartnig soll nicht nur Steuern hinterzogen haben, sondern auch bei den Schwarzeinnahmen und -zahlungen der Drahtzieher gewesen sein. Die Steuerhinterziehung leugnete der Unternehmer nie, allerdings betonte er mehrmals er “habe keinen Betrug gemacht”. Der ehemalige Sportdirektor Heinz Schilcher bekam eine Geldstrafe von 1,9 Mio. Euro, der Ex-Sekretär des Vereins fasste eine Geldstrafe von 2,3 Mio. aus. Die übrigen Angeklagten wurden zu bedingten Haftstrafen von sechs bis 18 Monaten und unbedingten Geldstrafen von 1,7 bis 3,8 Mio. Euro verurteilt.
OGH entscheidet nächste Woche
Der Oberste Gerichtshof hat nun die Möglichkeit, das gesamte Verfahren oder gegebenenfalls auch nur Teile daraus nochmals verhandeln zu lassen. Sollte die Urteile aus erster Instanz nicht bestätigt werden könnten demnach auch die Schuldsprüche sowie die einzelnen Strafen noch einmal abgeändert werden.