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Karl für Arbeitserlaubnis nach heimischem Uniabschluss

Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) fordert, dass Drittstaatsangehörige, die an einer Hochschule in Österreich einen Abschluss machen, hier künftig auch arbeiten können. Derzeit geht das nur, wenn diese unter dem Titel "Schlüsselkraft" eine Niederlassungsbewilligung bekommen. Das Problem dabei: Das dafür nötige Mindestgehalt (2.640 Euro brutto pro Monat) ist "de facto eine unüberwindbare Hürde" für Berufseinsteiger, so Karl zur APA. Sie fordert daher die Schaffung einer Kategorie "Einsteiger-Schlüsselkraft" mit niedrigerem Bruttolohn.

Für Karl ist es “nicht nachvollziehbar”, dass Österreich Studenten aus Drittstaaten deren Ausbildung finanziert, diese aber nach dem Studium keine Möglichkeit für einen Einstieg in den Arbeitsmarkt bekommen – “noch dazu, wo wir gut ausgebildete Fachkräfte am Arbeitsmarkt brauchen”. Laut aktuellen Studien hätten 42 Prozent der Industrieunternehmen trotz Krise Probleme, genügend Fachkräfte im Bereich Technik und Produktion zu finden, 54 Prozent klagen über Personalmangel im Bereich Forschung und Entwicklung.

Die Ministerin will daher bei der Ausarbeitung einer sogenannten Rot-Weiß-Rot Card für eine Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs dieser Gruppe eintreten. Alternativ zu einer neuen Kategorie “Einsteiger-Schlüsselkraft” kann Karl sich vorstellen, dass Drittstaatsangehörige mit österreichischem Hochschulabschluss mit Absolventen aus der EU gleichgestellt werden. Karl verweist darauf, dass die Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Studierende und Absolventen im Regierungsprogramm verankert ist, das selbe Ziel finde sich auch im nationalen Aktionsplan für Integration.

Im Studienjahr 2008/09 haben in Österreich insgesamt 27.232 Personen ein Universitätsstudium abgeschlossen. Knapp 1.300 der Absolventen kamen aus einem Land außerhalb der EU, jeder fünfte von ihnen hat an der Technischen Uni in Wien oder Graz studiert. Unter den Österreichern entscheidet sich nur rund jeder achte für ein technisches Studium.

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