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Karfreitags-Klage: Feiertag würde Wirtschaft halbe Milliarde Euro kosten

Generalsekretär Peter Haubner (links)
Generalsekretär Peter Haubner (links) ©APA
Ein Österreicher forderte beim Obersten Gerichtshof den Karfreitag als Feiertag ein. Wenn es nach der Wirtschaft geht, wird diese Forderung entschieden  abgelehnt. Ein weiterer freier Tag könne man sich einfach nicht leisten, so Peter Haubner vom ÖVP-Wirtschaftsbund gegenüber der APA.
Karfreitag: Mann will Gleichbehandlung

Feiertag nur für Evangeliken

Der Karfreitag ist in Österreich ein gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche. Konfessionslose und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften müssen derzeit an diesem Tag arbeiten. Ein Mann ohne Bekenntnis hatte dagegen geklagt. Er forderte einen Feiertagszuschlag und bekam zunächst vom Oberlandesgericht Wien (OLG) recht. Dieses sah einen Verstoß gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, wonach niemand wegen der Religion oder Weltanschauung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfahren darf.

EuGH ist gefragt

Der Arbeitgeber des Klägers berief gegen das Urteil. Der Fall lag nun beim Obersten Gerichtshof, der jetzt auch den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet hat. Das hieß es am Montag in einer Aussendung des Höchstgerichts.

Feiertag würde mehr als halbe Milliarde Euro kosten

Wirtschaftsbund-Generalsekretär Haubner kann sich einen weiteren freien Arbeitstag für alle Arbeitnehmer nicht vorstellen. Seiner Auffassung nach hat Österreich mit 13 Feiertagen bereits eine ausreichende Zahl und liege damit auch international im Spitzenfeld. Haubner verwies darauf, dass ein weiterer freier Tag rund 600 Millionen Euro kosten würde, das könne sich die Wirtschaft nicht leisten. Der Wirtschaftsbund-Generalsekretär meinte, dass sich die Arbeitnehmer angesichts zumindest 25 zustehenden Urlaubstagen auch Urlaub nehmen könnten. Eine Diskriminierung von Katholiken oder Konfessionslosen gegenüber Evangelischen kann er nicht erkennen.

Auf die Frage, was passieren könnte, wenn der OGH doch allen Arbeitnehmern einen freien Karfreitag zusprechen sollte, wollte sich Haubner noch nicht einlassen. Er plädierte dafür, zunächst das Urteil abzuwarten. Danach werde man sehen, ob man weitere Schritte plane.

Werden später auch jüdische Feiertage gesetzlich verankert?

Der Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal hat im Ö1-“Morgenjournal” darauf verwiesen, dass eine Bestätigung des Urteils durch den OGH weitere Folgen hätte. Sollte der Karfreitag zum Feiertag für alle Arbeitnehmer werden, müsste das auch für Jom Kippur gelten. Am Versöhnungstag im Herbst haben bisher nur jüdische Arbeitnehmer frei. “Darüber hinaus kann man das Ganze drei Jahre rückwirkend geltend machen.” Auch Mazal rechnet in diesem Fall mit einer hohen Zusatzbelastung für die Wirtschaft. Mazal rechnete bereits mit einer Weiterleitung des Falls an den EuGH – was nun auch eingetroffen ist.

Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof

Der OGH hat Zweifel, ob die Sonderstellung für Angehörige der evangelischen Kirchen eine Diskriminierung des Klägers aus Gründen der Religion darstellt. Darum habe man beschlossen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu stellen, hieß es. Der EuGH wird dabei um Klärung der europarechtlichen Frage ersucht, ob die Regelung im österreichischen Arbeitsruhe-Gesetz eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Religion darstellt und daher gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt.

(APA)

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