Polizei und Magistrat kontrollierten in der Nacht auf Freitag den Straßenstrich in der Vogelweiderstraße und den angrenzenden Nebenstraßen. Dabei wurden 13 teilweise bereits amtsbekannte Prostituierte angetroffen und angezeigt. Insgesamt wurden vier Vorführbefehle vollstreckt, teilte Vizebürgermeister Harry Preuner am Freitag in einer Aussendung mit.
Zwei Prostituierte verhaftet und abgeschoben
Zwei Prostituierte wurden festgenommen, da gegen sie ein aufrechtes Aufenthaltsverbot verhängt wurde. Die beiden Prostituierten aus Ungarn und Rumänien wurden in Schubhaft genommen und sollen in ihre Heimat abgeschoben werden. „Damit setzen wir ein deutliches Signal, dass es keine Toleranz gegenüber illegalen Missständen gibt. Ich kann versichern, dass weitere Kontrollen und weitere Abschiebungen folgen werden“, so Bgm.-Stv. Preuner.
Härteres Vorgehen gegen Straßenstrich
Polizei und Magistrat haben, wie angekündigt, eine neue Strategie gegen den Straßenstrich ausgearbeitet. Dem entsprechend sollen nun unter Abstützung auf das Fremdenpolizeigesetz Abschiebungen auf Grundlage rechtskräftiger Verwaltungsstrafen durchgeführt werden. Das Fremdenpolizeigesetz ermöglicht solche Abschiebungen auch von EU-Bürgern dann, wenn die betreffende Person eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit darstellt und dadurch ein Aufenthaltsverbot gerechtfertigt ist. Zu dessen Durchsetzung kann eine Abschiebung durchgeführt werden.
Strafen wurden oft nicht bezahlt
„Die vielen Kontrollen in den letzten zwei Jahren wurden leider von den Damen und deren Freunden, Cousins, Onkeln oder Brüdern unterlaufen. So wurde in manchen Fällen entweder eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten oder es wurden die Strafen bezahlt“, so Vizebürgermeister Preuner am Freitag in einer Aussendung. Für Polizei und Behörde war es frustrierend, immer wieder Anzeigen legen zu müssen, ohne dass dies Konsequenzen hatte.
„Sind uns verarscht vorgekommen“
In den letzten zwei Jahren fanden insgesamt 61 Kontrollen statt und es wurden mehr als 1.300 Anzeigen gelegt. „Wir sind uns buchstäblich gesprochen, schon ziemlich „verarscht“ vorgekommen“, so Preuner. Auch für die Bürger sei das nicht verständlich. Schließlich werde ja auch jeder Strafzettel z.B. wegen Tempoüberschreitung exekutiert.
Abschiebung aufgrund von Gefährdung der Gesundheit gerechtfertigt
Nach Durchforsten des Verwaltungsrechts auf seine Möglichkeiten sieht die ÖVP eine Abschiebung nun als gerechtfertigt. „Nach dieser Recherche kamen unsere Fachleute zum Schluss, dass auf Grund von Gefährdungen der Gesundheit auch Abschiebungen gerechtfertigt sind“, heißt es in der Aussendung.
Diese Abschiebungen setzen rechtskräftige Verwaltungsstrafen wegen Übertretung des Geschlechtskrankheitengesetzes, des Aidsgesetzes oder des Landessicherheitsgesetzes voraus. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür werden durch Schwerpunktkontrollen, die zu unregelmäßigen Zeitpunkten gemeinsam mit der Polizei durchgeführt werden, geschaffen. Liegen genug rechtskräftige Strafen vor, kann die betreffende Prostituierte festgenommen und abgeschoben werden.