Der 20-Jährige wurde im Sinn der Anklage schuldig erkannt und bei einem Strafrahmen von fünf bis 20 Jahren zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des jungen Mannes sowie seine von Anfang an geständige Verantwortung mildernd berücksichtigt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. “Ich habe in 20 Jahren als Verteidiger noch nie ein rückhaltloseres Geständnis erlebt”, hatte Werner Tomanek, der Rechtsbeistand des Burschen, in seinem Plädoyer erklärt. Der Angeklagte habe seinen Eltern nicht zur Last fallen wollen und daher die inkriminierte Straftat begangen. Einbrechen war dem 20-Jährigen “zu gefährlich, weil man da leichter erwischt wird”, zitierte Tomanek seinen Mandanten.
“Es war ein ganz großer Fehler, was ich gemacht habe”, erkannte der 20-Jährige am Ende der Verhandlung. Er habe den Juwelier “zur Seite geben” wollen, “damit ich das Geschäft ausräumen kann”.