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Justizwachebeamter schmuggelte Handys in Gefängnis: Prozess in Wien

In die Justizanstalt Josefstadt wurden Handys geschmuggelt
In die Justizanstalt Josefstadt wurden Handys geschmuggelt ©APA
Nachdem am Mittwoch fünf Gefangene wegen Raubes von verbotenen Handys in einer Wiener Justizanstalt vor Gericht standen, mussten sich am Donnerstag ein Justizwachebeamte sowie ein Häftling wegen des Schmuggels von Mobiltelefonen in die Justizanstalt Josefstadt verantworten.
Prozess um Gefängnis-Raub
Handys eingeschmuggelt

Die beiden bekannten sich zum Teil zu folgenden Vorwürfen schuldig: Laut Anklage soll der ehemalige Wachebeamte (35) – die Anschuldigungen haben ihm seinen Job gekostet, er arbeitet nun als Bauarbeiter – von Februar bis Juni 2013 eine nicht mehr festzustellende Anzahl an Mobiltelefonen in die Justizanstalt geschmuggelt haben.

Justizwachebeamter verkaufte Handys

Er soll einen 36-jährigen Insassen angestiftet haben, diese dann an die Häftlinge um einen Preis von 300 bis 400 Euro zu verkaufen. Als Belohnung bekam der Insasse Begünstigungen wie den Job eines Hausarbeiters sowie Zuwendungen wie Lebensmittel sowie einen DVD-Player.

Die beiden kannten sich bereits von einem früheren Gefängnisaufenthalt, eine kurze Haftstrafe, die der 36-Jährige 2010 absitzen musste. Nach seiner Entlassung trafen die beiden einander zufällig in der Lugner City wieder, wo auch Telefonnummern ausgetauscht wurden. Als der 36-Jährige Ende 2012 erneut in Haft kam, sorgte der Justizwachebeamte dafür, dass der Häftling als Hausarbeiter auf seine Station kam.

“Geschäfte” in der JA Josefstadt

Ein Hausarbeitskollege erzählte dann dem 36-Jährigen von seinen “Geschäften”, nämlich dass er und der Beamte Handys in die Justizanstalt schmuggeln würden. Da dieser Kollege jedoch bald entlassen wurde, bot er dem Insassen an, den Schmuggel an ihn zu übergeben. Kurze Zeit später wurde der 36-Jährige von dem Wachebeamten zur Seite genommen und in alles eingeweiht. Als Gegenleistung bekam er nicht nur ein eigenes Handy – der 36-Jährige wollte mit seinem Sohn in Kontakt bleiben -, sondern auch Lebensmittel sowie einen DVD-Player als Leihgabe.

Ihm kam zugute, dass zufällig sein Cousin, der ein Handygeschäft besitzt, ebenfalls inhaftiert wurde und in die Justizanstalt Josefstadt kam, wie er vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Sonja Weis) aussagte. Über die Familie wurden Mobiltelefone und Geld an den Justizwachebeamten übergeben. Mit einer Lieferung wurden etwa im März 2013 zehn Handys in das Gefängnis gebracht, die von dem Beamten in einem Kühlschrank auf der Abteilung versteckt wurden. Der Häftling nahm diese an sich und hinterlegte sie in einem Versteck im Abteilungsbad, um sie zu verkaufen. Er will lediglich zwei Mobiltelefone verkauft haben, ehe er aufflog.

Widersprüchliches beim Prozess

Wie die Zahlungen abgelaufen sind, da gab es bei den Angeklagten sowie den Zeugen widersprüchliche Angaben. Laut dem ehemaligen Wachmann will er für seine Schmuggelarbeit 2.500 Euro verlangt, aber nur 1.500 Euro bekommen haben. Die Übergabe erfolgte auf einem Parkplatz in Neusiedl am See. Familienmitglieder des Insassen haben dann mehrere 100 Euro im Wiener Nagelstudio der Lebensgefährtin des Beamten hinterlegt. “Vermutlich der Erlös”, wie der 35-Jährige ausführte. Der Cousin wiederum sagte aus, nie ein Handygeschäft besessen zu haben und von dem ganzen Schmuggel nichts mitbekommen zu haben.

Die Familienmitglieder des Häftlings wollen nichts von den Machenschaften gewusst zu haben. Sie hatten lediglich den Auftrag, in dem Nagelstudio das Geld an eine “blonde Frau” zu überreichen. Die Übergabe von 1.500 Euro an den Wachmann waren angeblich Zahlungen “für einen Anwalt”. Der ehemalige Beamte bezeichnete seine Schmuggeltätigkeiten als “größte Dummheit meines Lebens.” Er habe in dem 36-jährigen Häftling mehr gesehen, “als einen Insassen”. Der 35-Jährige wollte ihn aus sozialen Gründen nur helfen und hatte den Insassen – wie von ihm behauptet – nicht zu diesen Taten gezwungen.

Befangenheit einer Schöffin

Der Verhandlung wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit konnte erst mit ein wenig Verspätung gestartet werden. Wegen der Befangenheit einer Schöffin – sie kannte einen der Angeklagten – wurde nach einem Ersatz für sie gesucht. Nach Mittag wurde die Verhandlung mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt. Ob noch am Donnerstag ein Urteil gesprochen wird, war noch unklar.

Zu 18 bzw. 22 Monaten verurteilt

Wegen des Schmuggels von Handys in die Justizanstalt Josefstadt sind Donnerstag am frühen Nachmittag ein ehemaliger Wachmann und ein Insasse zu mehrmonatigen Strafen verurteilt worden. Dem 35-jährigen ehemaligen Beamten wurden die 18 Monate bedingt nachgelassen. Der Häftling muss die 22 Monate absitzen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.Der 35-Jährige nahm sein Urteil an, der Insasse erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.Richterin Sonja Weis betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Beschuldigten in der Verhandlung eine gewisse “Kaltschnäuzigkeit an den Tag gelegt” hätten, zwar ein Geständnis, aber kein reumütiges abgelegt haben. Der 35-Jährige habe nicht aus sozialen Gründen dem Insassen die Handys übergeben, “es ist schlicht und ergreifend ums Geld gegangen”. Und der 36-jährige Strafgefangene, der sich bereits in seinem Vorleben auf Kosten anderer bereichert habe, hat mitgemacht, um sich den Gefängnisalltag zu erleichtern und sich ein “Körberlgeld” zu verdienen.
(apa/red)

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