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Japan: Park als Wohnanschrift

Ein 56-jähriger japanischer Obdachloser darf einem Gerichtsurteil zufolge nicht mehr länger einen öffentlichen Park in Osaka als seine Wohnanschrift angeben.

Damit revidierte ein Gericht in Osaka ein Urteil aus erster Instanz, das es Yuji Yamauchi erlaubt hatte, die Post an sein Zelt in Osaka zustellen zu lassen. Dort lebt der 56-Jährige seit 2000, wie die Nachrichtenagentur Kyodo am Dienstag meldete.

Das Zelt bestehe jedoch nur aus Holzstücken und einer Plane, zitierte Kyodo aus dem Urteil. Es könne zu leicht an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden. Zudem sei es gesetzlich verboten, ein Park als Adresse anzugeben. Auch fürchteten die Behörden, dass das Urteil Obdachlose ermutigen könnte, in Parks zu ziehen.

Yamauchi plant, das Urteil vor dem Obersten Gericht anzufechten. Ohne offizielle Anschrift sei es sehr schwierig, eine Krankenversicherung zu bekommen und sich als Wähler registrieren zu lassen. Eine Studie der Regierung hatte 2003 ergeben, dass es in Japan mehr als 25.000 Obdachlose gibt. Mehr als 40 Prozent von ihnen leben in Parks.

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