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Islamistenverfahren in Wien wird zum "Hochsicherheitsprozess"

Islamistenprozess: Doppelte Sicherheitsschleusen, strenge Ausweiskontrolle und absolutes Fotografier- und Filmverbot
Islamistenprozess: Doppelte Sicherheitsschleusen, strenge Ausweiskontrolle und absolutes Fotografier- und Filmverbot ©APA (Sujet)
Zu einem "Hochsicherheitsprozess" wird die bevorstehende Verhandlung gegen zehn mutmaßliche Wiener Islamisten, die im August 2014 beim Versuch festgenommen wurden, das Bundesgebiet zu verlassen, um sich - so der Anklage-Vorwurf - dem "Islamischen Staat" (IS) anzuschließen. Beim Verhandlungsauftakt am kommenden Montag sind im Wiener Straflandesgericht strikte Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

So wird zusätzlich zu den bestehenden, im Eingangsbereich befindlichen Schleusen direkt vor dem Großen Schwurgerichtssaal eine weitere, mobile Sicherheitsschleuse installiert. Medienvertreter und interessierte Zuhörer werden nur in den Saal gelassen, wenn sie sich mit einem gültigen Ausweis legitimieren können. Im Großen Schwurgerichtssaal selbst herrscht absolutes Fotografier- und Filmverbot. Kameras sind in diesem Bereich nicht mehr zugelassen. Auch Aufnahmen mit Tablets und Smartphones sind verboten. Wer sich nicht an diese Auflagen hält, muss mit dem Verweis aus dem Saal rechnen. Das gilt auch für twitternde Medienvertreter, die über ihre Accounts neben Kurznachrichten vom Prozessgeschehen mithilfe ihrer elektronischen Geräte gern auch optische Eindrücke absetzen.

Hochsicherheitsprozess Islamistenverfahren

Die Verhandlung, die Richter Andreas Hautz leiten wird, ist vorerst auf fünf Tage anberaumt. Nach derzeitigem Prozessfahrplan soll sie am 16. Juni in erster Instanz zu Ende gehen. Vor dem Schöffensenat muss sich auch der “Schlepper” verantworten, der die mutmaßlichen Jihadisten nach Syrien bringen hätte sollen. Laut Anklage wollten diese “am bewaffneten Kampf bzw. sonstigen Unterstützungshandlungen” teilnehmen, was ihnen die Staatsanwältin als Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Sinne des § 278b Absatz 2 StGB auslegt. Dafür sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Haft vor.

“Direkte Beteiligung an den Aktivitäten der terroristischen Vereinigung”

Die ursprünglich aus Tschetschenien stammenden Verdächtigen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren – darunter befindet sich auch eine Frau – sollen der Anklage zufolge bestrebt gewesen sein, “die Ziele des Islamischen Staates, dessen strafbare Handlungen sowie dessen Infrastruktur” zu stärken. Ihnen sei es auf “direkte Beteiligung an den Aktivitäten der terroristischen Vereinigung” angekommen.

Staatsanwältin bleibt vage

Worin diese genau bestanden haben soll, ist der Anklage allerdings nicht zu entnehmen. Die Staatsanwältin bleibt diesbezüglich recht vage und verweist darauf, die Angeklagten hätten vorgehabt, “sich zum IS zu begeben und dort weitere Unterstützungshandlungen zu tätigen (etwa kämpferisch, logistisch, psychische Unterstützung der Kämpfer ).” Zugleich betont die Anklägerin, ein “besonderer Konkretisierungsgrad” der in Aussicht genommenen terroristischen Straftaten sei beim inkriminierten Tatbestand gar nicht erforderlich.

Observationen und Telefonüberwachungen eingeleitet

Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem sich ein Hinweisgeber im vergangenen Juli an das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) gewandt und offenbart hatte, ein aus der Türkei stammender Mann bringe regelmäßig Mitglieder der islamistischen Szene nach Syrien, wo sich diese dem Jihad anschließen würden. Daraufhin wurden umfangreiche Ermittlungsschritte mit Observationen und Telefonüberwachungen eingeleitet. Am 18. August klickten die Handschellen, als der 34 Jahre alte mutmaßliche “Schlepper” mit acht Männern und der zu diesem Zeitpunkt schwangeren Frau über die Grenzübergänge Nickelsdorf bzw. Thörl-Maglern das Bundesgebiet verlassen wollte.

Lediglich am Mittelmeer Urlaub machen wollen

Während der 34-jährige gebürtige Türke sich nach seiner Festnahme geständig zeigte und dem Abschlussbericht des LVT zufolge erklärte, die Gruppe hätte “definitiv die Absicht” gehabt, “sich nach Syrien in den bewaffneten Jihad zu begeben”, behaupteten die mutmaßlichen Jihadisten zunächst, sie hätten mit dem Bürgerkrieg in Syrien nichts am Hut gehabt und lediglich am Mittelmeer Urlaub machen wollen. Einige von ihnen haben ihre Verantwortung mittlerweile allerdings geändert und geben nunmehr zumindest das Reiseziel Syrien zu. Sie sollen allerdings nach wie vor in Abrede stellen, kämpferische oder gar terroristische Ziele im Sinn gehabt zu haben.

(APA/Red.)

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