Fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation: So lautete am Freitag am Landesgericht St. Pölten das Urteil für einen 24-jährigen Tschetschenen, der sich laut Anklage 2013 den Terrororganisationen Islamischer Staat (IS) und Emirat Kaukasus angeschlossen und in Syrien gekämpft haben soll.
Die Entscheidung des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
(APA, Red.)