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Innen- und Justizminister erhöhen Druck auf EU, die Flüchtlinge besser aufzuteilen

Johanna Mikl-Leitner möchte eine bessere Flüchtlingsverteilung innerhalb der EU.
Johanna Mikl-Leitner möchte eine bessere Flüchtlingsverteilung innerhalb der EU. ©APA (Sujet)
Justiz- und Innenministerium wollen den Druck auf die EU erhöhen, die Flüchtlinge besser auf die Staaten aufzuteilen. Die Ressortchefs kündigten am Dienstag in einem Hintergrundgespräch an, der Kommission eine zweimonatige Frist zur Anpassung der Dublin-Verordnung zu setzen, sonst werde man sich an den Europäischen Gerichtshof wenden. Außerdem geplant ist eine Verschärfung des Schlepper-Paragrafen.
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“Wir haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte”, bezog sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf Artikel 80 des Lissabon-Vertrages, wonach von den EU-Mitgliedsstaaten generell Solidarität und Lastenaufteilung gefordert wird. Darauf werde in der Dublin-III-Verordnung noch zu wenig Rücksicht genommen. Per Ministerratsbeschluss wollen sich Innen- und Justizministerium an die Europäische Kommission wenden, damit diese die Regelungen dahin gehend modifiziert.

Mikl-Leitner will mehr Asyl-Druck auf EU ausüben

Welche Maßnahmen die Kommission genau treffen könnte, ließen die Regierungsvertreter noch offen. Der Antrag der Regierung an die Kommission stützt sich auf ein vom Innenministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das am Mittwoch vorliegen soll. Dort dürften die Vorstellungen Wiens näher erläutert sein.

Zwei Monate soll die Kommission von der Republik Österreich Zeit bekommen, eigene Vorschläge zur Verbesserung der Dublin-Verordnung einzubringen. Geschieht das nicht, will man sich mit einer “Untätigkeitsklage” an den EuGH wenden. Gäbe dieser der österreichischen Beschwerde recht, wäre die Kommission unbedingt gefordert zu handeln, hofft Mikl-Leitner. Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) schließt sich dieser Meinung an und ergänzte: “Ich bin überzeugt, dass das gar nicht notwendig sein wird.” Eine derartige Solidarität müsse es übrigens auch innerstaatlich geben, sagte der Minister in Richtung der Bundesländer.

Brandstetter plant überdies eine Verschärfung des Schlepperparagrafen im Strafrecht. Geltende Rechtslage ist es, dass Schlepper nicht in Untersuchungshaft kommen, wenn sie maximal zehn Personen mitgeführt haben. Diese Grenze will Brandstetter aufheben – denn in letzter Zeit hätten sich Fälle mit weniger als elf Geschleppten gehäuft. “Österreich soll ein schlechter Zielort für Schlepper sein”, begründete der Minister sein Anliegen.

Anlass für die Handlung der Ministerien: Flüchtlingssituation

Anlass für den Schritt Österreichs ist die zunehmende Überforderung von Staaten an der EU-Außengrenze mit der Aufnahme neuer Flüchtlinge. Die Dublin-Regeln verpflichten an sich die Ersteinreiseländer dazu, Schutzbedürftigen Asyl zu gewähren.

Allerdings macht es die schlechte humanitäre Lage für Flüchtlinge etwa in Griechenland derzeit für reiche EU-Länder wie Österreich und Deutschland unmöglich, Asylwerber dorthin zurück zu schicken. Auch die Lage von Flüchtlingen in Österreichs Nachbarland Ungarn gilt als zunehmend schwierig. In einem Rechtsgutachten des Innsbrucker Juristen Walter Obwexer im Auftrag des Innenministeriums, das der APA vorliegt, heißt es, dass “insbesondere die Ausnahmefälle systemischer Mängel zu einer überproportionalen Belastung mancher Staaten Nord- und Westeuropas, darunter auch Österreich” führt.

Welche Änderungen der Dublin-Verordnung von Österreich gewünscht werden, lässt das Gutachten offen. Es gebe mehreren Möglichkeiten, etwa mehr Geld für überproportional belastete Staaten, eine Umverteilung bereits anerkannter Flüchtlinge oder einer Komplett-Reform des Dublin-Systems. Damit könne etwa eine EU-weite Quotenregelung eingeführt werden, schreibt Obwexer. Mikl-Leitner und Brandstetter ließen auf Anfrage offen, welche Änderungen am Dublin-System sie sich vorstellen.

Brandstetter kündigte überdies eine Verschärfung des Schlepperparagrafen im Strafrecht. Geltende Rechtslage ist es, dass Schlepper nicht in Untersuchungshaft kommen, wenn sie maximal zehn Personen mitgeführt haben. Diese Grenze will Brandstetter aufheben – denn in letzter Zeit hätten sich Fälle mit weniger als elf Geschleppten gehäuft. “Österreich soll ein schlechter Zielort für Schlepper sein”, begründete der Minister sein Anliegen.

(apa/red)

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