AA

Infos zum Kanalanschluss

Für den Kanalanschluss sind unterschiedliche Voraussetzungen und Bewilligungen zu beachten. 

Vor vielen Jahren, vor der Errichtung öffentlicher Abwasserbeseitungsanlagen wurden die häuslichen und gewerblichen Abwässer in Jauchegruben gesammelt und mechanisch vorgeklärt in den nächstliegenden Vorfluter abgeleitet. Dies hatte eine extreme hygienische Belastung der Gewässer zur Folge. Durch den Bau von Abwasserbeseitigungsanlagen wurden Abwässer mechanisch, chemisch und biologisch geklärt. Abwässer werden im Trennsystem (Schmutzwässer und Regenwässer werden in eigenen Kanälen gesammelt) und teilweise noch im Mischsystem (Schmutz- und Regenwässer werden in einem Kanal gesammelt – wird heute nicht mehr gebaut) entsorgt.

Anschlusspflicht
Es ist empfehlenswert, Informationen über den Kanalanschluss und die Höhe der Anschlussgebühren vor dem Kauf des Grundstücks einzuholen. Jedes Bauwerk und jede befestigte Fläche innerhalb des Einzugsbereiches eines Sammelkanales ist an die Ortskanalisation anzuschließen. Der Einzugsbereich wird durch Verordnung der Stadt- oder Gemeindevertretungen so festgelegt, dass er eine Fläche von höchstens 100 Meter vom Sammelkanal umfasst. Mittlerweile sind in Vorarlberg nahezu sämtliche bebaubaren Grundstücke in Gemeindegebieten kanaltechnisch erschlossen.

Kosten und Beiträge
Der Erschließungsbeitrag wird für Grundstücke – gleichgültig, ob sie bebaut oder unbebaut sind – die im Einzugsbereich eines Sammelkanales liegen und im Flächenwidmungsplan als Baufläche oder bebaubare Sonderfläche gewidmet sind, vorgeschrieben. Für den Anschluss eines Bauwerkes oder einer befestigten Fläche an den Sammelkanal wird ein Anschlussbeitrag eingehoben. Der Beitragssatz für die Berechnung des Anschluss- bzw. Erschließungsbeitrages richtet sich nach den Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Rohrkanal und wird von Gemeinde- und Stadtvertretungen mittels Verordnung festgelegt. Anlagen zur Vorbehandlung der Abwässer, die mit dem Anschluss an die gemeinsame Abwasserreinigungsanlage aufzulassen sind, werden auf den Anschlussbeitrag mit einem festgesetzten Betrag angerechnet.

(Werbung)

  • VIENNA.AT
  • Schöner Wohnen
  • Infos zum Kanalanschluss
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.