Nach Ansicht des FDP-Chefs Christian Lindner sollte sich die Höhe der Familienbeihilfe (in Deutschland Kindergeld) “an den tatsächlichen Unterhaltskosten in dem Land orientieren, wo das Kind lebt”, wie er der Nachrichtenagentur dpa am Samstag sagte.
Deutschland will Kindergeld ebenfalls anpassen
Die Kosten in den osteuropäischen Staaten seien “eben niedriger als in Deutschland”, so Lindner. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob die von Österreich geplante Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland mit dem Unionsrecht kompatibel sei. Brüssel hatte jedoch immer betont, dass eine Anpassung von Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes wegen des Verbots von Diskriminierung nirgendwo im EU-Recht vorgesehen sei.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte indes “Mechanismen, die Sozialmissbrauch wirksam unterbinden”. Der Rechtsstaat müsse “durch verstärkte Kontrollen und Überprüfung” einschreiten, wenn “Kindergeldleistungen durch fiktive Arbeitsverhältnisse mit Hilfe von organisierten Schlepperbanden erschlichen werden”, sagte er in der “Augsburger Allgemeinen” (Samstag).
Rekord an ausländischen Kindergeldempfängern in Deutschland
Hintergrund der Debatte in Deutschland ist ein Rekord an ausländischen Kindergeldempfängern. Mehrere Oberbürgermeister sprechen von einer zunehmenden Migration in das deutsche Sozialsystem. So sieht Duisburgs Rathauschef Sören Link (SPD) Schlepper am Werk, die Menschen in schrottreifen Wohnungen unterbringen, ihnen Scheinbeschäftigungen verschaffen und oft einen Teil der Familienbeihilfe einbehalten. Genaue Zahlen von Missbrauchsfällen in Deutschland gibt es bisher aber nicht.
Lebenshaltungskosten in der EU unterschiedlich hoch
In Österreich seien jedenfalls keine Fälle von Missbrauch bekannt, sagte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) im Interview mit der dpa. In der Debatte um die Familienbeihilfe forderte sie eine “neue Gerechtigkeit”. Da die Lebenshaltungskosten in der EU unterschiedlich hoch seien, sei eine Anpassung der Familienbeihilfe nur fair.
Experten halten das österreichische Vorhaben für EU-rechtswidrig
Experten halten das österreichische Vorhaben jedoch für EU-rechtswidrig. Laut EU-Recht darf es zu keiner Diskriminierung von EU-Bürgern kommen, für gleiche Beitragszahlungen auch Anspruch auf gleiche Leistungen bestehen müsse. Dieses Prinzip verfolgte bisher auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Rechtsprechung. Die EU-Kommission könnte Österreich vor dem EuGH klagen, sollte die Indexierung beschlossen werden. Zuletzt hatte sich der eigentlich noch für vor dem Sommer angekündigte Gesetzesbeschluss aber verzögert.
(APA/Red)