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In Wien gibt es die meisten Privatinsolvenzen

Die meisten Privatinsolvenzen gibt es in Wien.
Die meisten Privatinsolvenzen gibt es in Wien. ©Pixabay.com/blickpixel
Im ersten Quartal 2016 sanken die Privatinsolvenzen im Vergleich zur Vorjahresperiode um knapp fünf Prozent auf 2.322. Jedoch gab es nicht in jedem Bundesland einen Rückgang. In Wien gibt es die meisten Privatinsolvenzen.

Nachdem im Vorjahr die Privatinsolvenzen erstmals seit 2011 angestiegen waren, schlug das Pendel zum Jahresstart heuer wieder etwas zurück. Die Creditreform sagt aber, daraus sei noch kein Trend ablesbar. Insgesamt sind in Österreich etwas mehr als drei von 10.000 Erwachsenen laut Creditreform zahlungsunfähig bzw. überschuldet. Nach Bundesland am stärksten betroffen ist nicht nur wegen seiner Einwohnerstärke Wien – hier sind fast sieben von 10.000 Erwachsenen insolvent.

Privatinsolvenzen zum Jahresanfang zurückgegangen

Auch in absoluten Zahlen gab es die meisten Privatinsolvenzen im einwohnerstärksten Wien – trotz des Minus von fast zehn Prozent auf 908 Fälle in den ersten drei Monaten heuer. Nach absoluten Zahlen bei den Privatpleiten Zweiter ist Oberösterreich mit einem Plus von etwas mehr als neun Prozent auf 353 Fälle. Niederösterreich, mit rund 200.000 Einwohnern mehr als Oberösterreich, folgt mit 316 Privatinsolvenzen heuer bisher – ein Plus von sechs Prozent gegenüber dem selben Zeitraum 2015.

Vierter in der absoluten Zahl der Privatinsolvenzen ist Tirol mit 173 und damit minimal mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dahinter folgt die um fast 400.000 Einwohner reichere Steiermark mit 159 Privatinsolvenzen. Dort gab es einen Rückgang von sieben Prozent. Dahinter folgt Kärnten mit dem prozentuell stärksten Rückgang von fast 27 Prozent auf 131 Privatpleiten. 120 gab es in Salzburg, was einem Plus von rund zwölf Prozent entspricht und 119 in Vorarlberg – minus 17,4 Prozent. Stabil blieben die Privatinsolvenzen im Burgenland mit 43, vor einem Jahr waren es nach drei Monaten 42 Privatpleiten gewesen.

Allerdings muss man sich auch einen Privatkonkurs, bei dem nur ein Teil der Schulden zurückgezahlt wird, leisten können. So muss etwa sichergestellt sein, dass die Kosten des Verfahrens sowie die allfälligen Kosten eines Masseverwalters und der Gläubigerschutzverbände gedeckt werden können. Wenn sich der Schuldner mit den Gläubigern nicht auf einen Zahlungsplan einigen kann, kommt es zu einem Abschöpfungsverfahren – der Schuldner muss für die nächsten sieben Jahre von seinem Existenzminimum leben, mindestens 10 Prozent der Schulden müssen bezahlt sein.

(apa/Red)

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