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Im Streit Teil von Ohr abgebissen: Bedingte Haftstrafen für Zwillinge

Notarzt und Polizei mussten wegen des Streits nach Hallwang ausrücken.
Notarzt und Polizei mussten wegen des Streits nach Hallwang ausrücken. ©FMT-Pictures/MW
Weil er einem Freund im Streit einen Teil des Ohrs abgebissen hat, ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg ein 25-jähriger Flachgauer wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer bedingten, 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden.
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Außerdem muss er dem Opfer 1.620 Euro zahlen. Der Zwillingsbruder des Angeklagten erhielt neun Monate bedingt. Er soll das Opfer damals festgehalten haben.

Ohr im Krankenhaus wieder angenäht

“Beiden Brüdern ist als Weisung zudem ein Anti-Gewalttraining auferlegt worden”, sagte Gerichtssprecher Imre Juhasz zur APA. Die Strafe hätte auch höher ausfallen können. “Laut dem Richter ist es aber nicht zu einer auffallenden Verunstaltung des Opfers gekommen.” Notärzte hatten nach dem Vorfall den abgebissenen Teil des Ohrs gefunden. Es konnte im Landeskrankenhaus Salzburg erfolgreich wieder angenäht werden.

Streit beim Computerspielen

Die beiden Zwillingsbrüder hatten sich im Oktober 2014 gemeinsam mit drei Freunden in einer Wohnung in Hallwang (Flachgau) zum Computerspielen mit der Playstation getroffen. Im Laufe des Abends geriet einer der Brüder mit einem Freund in Streit. Dabei soll es zunächst um ein T-Shirt gegangen sein, später fielen dann zahlreiche Beleidigungen, etwa gegen die Mutter der Zwillingsbrüder. Danach geriet der Streit völlig außer Kontrolle.

“Ich sah nur mehr rot”

Einer der Zwillinge nahm den Freund mit den Oberschenkeln in den Schwitzkasten. Der andere biss ihm einen Teil des linken Ohres ab. “Ich sah nur mehr rot”, sagte der Hauptangeklagte am ersten Prozesstag im vergangenen Juli und zeigte sich grundsätzlich geständig. Drogen oder größere Mengen Alkohol hätten bei dem Streit laut dem damaligen Polizeibericht übrigens keine Rolle gespielt.

Urteil noch nichts rechtskräftig

Die beiden Beschuldigten nahmen am Mittwoch das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

(APA)

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