Auf Kritik angesprochen, dass er sich bei der ersten Stichwahl nicht öffentlich für den Grünen Kandidaten ausgesprochen habe, betont Deutsch, dass er in seiner Funktion wie auch seine Vorgänger keine Wahlempfehlung abgeben habe wollen.
Deutsch wählt Van der Bellen und kritisiert Wiederholung
Jedoch habe er bei allen Veranstaltungen und Diskussionen klar gesagt, wen er selbst wähle. Mit Unverständnis betrachtet Deutsch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Wahl wiederholen zu lassen: “Wenn man einfach die Stimmen noch einmal ausgezählt hätte, hätte das genügt. Es wäre genau dasselbe Ergebnis herausgekommen.”
Anwalt Zanger wendet sich an EGMR
Ähnlich sieht das offenbar der Anwalt Georg Zanger. Er hat sich, wie ATV-Journalist Martin Thür Freitagabend öffentlich machte, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Für Zanger stellt die Entscheidung des VfGH einen Eingriff in seine Grundrechte dar, da die “rechtsgültige Wahl des (von Zanger gewählten, Anm.) Kandidaten Van der Bellen aus rechtswidrigen Gründen aufgehoben wurde”.
(apa/red)